Hallo,
ich habe hier mal eine wichtige Frage bezüglich meiner Freundin. Ich hoffe jemand weiß Rat.
Sie hatte Probleme mit ihrem bisherigen Arbeitgeber worauf die beiden sich gerichtlich auf ein Arbeitszeugnis und eine Abfindung geeinigt haben. Ihre RA meinte bevor sie geklagt haben das die Kosten vom Arbeitsgericht übernommen werden da sie ja eh relativ wenig verdient. Nun hat ihre Anwältin mitgeteilt das das Arbeitsgericht den Antrag auf Kostenerstattung abgelehnt hat und sie selbst hat einen Brief bekommen in dem es heißt:
Nun meine Frage, weiß jemand wie die Chance stehen das sie das nicht bezahlen muss? Sie ist schon aufgrund der Kosten für ihre Schulausbildung mit mehreren tausend Euro verschuldet und nun derzeitig ja auch noch arbeitslos geworden. Der geforderte Betrag ist also für sie nicht gerade ein Pappenstiel. Das belastet sie zudem auch psychisch.
Verfügung vom 02.09.2011
In dem Wertfestsetzungsverfahren mit den Beteiligten
1.Freundin
2.RA meiner Freundin
3.Ehemaliger Arbeitgeber
4.RA des Arbeitgebers
5.Vertretung der Staatskasse
ist in Ergänzung zu der mit Verfügung vom 01.08.2011 mitgeteilten Wertfestsetzungsabsicht beabsichtigt, den Mehrwert des Vergleichs auf Hinblick auf die Regelung des zwischen den Parteien streitigen Zeugnisinhalts auf EUR 1.500,00 (1 Bruttomonatseinkommen der klagenden Partei) festzusetzen.
Etwaige Einwendungen hiergegen mögen binnen zwei Wochen ab Zugang dieses Schreibens vorgetragen werden.
Ich frage hier bewußt nach, da ich das Gefühl habe das es ihrer Anwältin relativ egal ist da sie so oder so ihr Geld bekommt.
Bin für jeden Tip dankbar!
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Baum-Darstellung
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09.09.2011, 20:37 #1
Arbeitsgericht Wertfestsetzungsverfahren
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