...also, ich habs nicht verstanden...
http://www.stuttgarter-zeitung.de/in...e6ba708e0.html
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Hybrid-Darstellung
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30.08.2011, 10:05 #1
Zoll - das verstehe wer will!?
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30.08.2011, 10:11 #2
Flo, das ist leider nix Neues.
Fahre NIEMALS in D ein schweizer Auto!!!
Beste Grüße,
Charly
WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD
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30.08.2011, 10:17 #3
...
ich darf doch als Schweizer in die EU mit meinem PKW .....
Gruss
WumTGT - Trinken gegen Terror
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30.08.2011, 10:26 #4
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Man darf als EU Bürger mit Wohnsitz in der EU keinen Wagen der in einem nicht EU Land zugelassen ist innerhalb der EU fahren.
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30.08.2011, 10:29 #5
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Ja Wum, geht ja nur darum, dass man als EU-Bürger nicht ein in der Schweiz zugelassenes Fahrzeug innerhalb der EU nutzen darf ohne extra Steuer zu zahlen
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30.08.2011, 10:30 #6
erstaunlich...und was hat das für nen Hintergrund
Gruss
WumTGT - Trinken gegen Terror
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30.08.2011, 10:33 #7
nach zweiter Überlegug...wird wohl mit KFZ Steuern zu tun haben..
Gruss
WumTGT - Trinken gegen Terror
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30.08.2011, 10:34 #8ehemaliges mitgliedGast
Eher mit der Einfuhrumsatzsteuer.
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30.08.2011, 10:35 #9
auch ja
Gruss
WumTGT - Trinken gegen Terror
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30.08.2011, 10:36 #10
Sagen wir, ich bin Deutscher und wohne in D, arbeite in der CH und fahre von dort aus mit einem geliehenen CH-Auto nach D zu Muttern (oder so).
Bin ich dann dran?
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30.08.2011, 10:38 #11
Strange....
d.h. man darf als EU Bürger nicht den Wagen eines egal wie verbandelten Menschen aus der Schweiz nutzen? Auch wenn der unentgeltlich überlassen wurde?
Irgendwie hört sich das doch noch nach einer Ente an.....Gruss, Bertram
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30.08.2011, 10:55 #12
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Man könnte z.B. den § 3 Nr. 13 KraftStG heranziehen:
Von der Steuer befreit ist das Halten von ... ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben;
Wie es sich bei aber verhält wenn z.B. ein Österreicher mit einem Schweizer Auto innerhalb Deutschlands fährt der seinen ständigen Aufenthaltsort in Österreich hat entzieht sich meiner Kenntnis.
Erstaunlich finde ich eher, wie blauäugig Leute an solche Sachen herangehen und sich im Vorfeld nicht über rechtliche Rahmenbedingungen informieren.Geändert von MattR (30.08.2011 um 10:56 Uhr) Grund: Schreibfehler
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30.08.2011, 10:57 #13
würd mich auch nicht die Wurst interessieren...
... fahr halt mit dem Auto von meinem Bekannten Bekannte.... wass Blödsinn
Gruss
wumTGT - Trinken gegen Terror
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30.08.2011, 10:59 #14
Nicht nur bei geliehenen Autos wird die Steuer fällig, auch bei "geborgten"
http://www.abendzeitung-muenchen.de/...b61380c73.html
ready to win #dot2025
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30.08.2011, 11:00 #15
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Was in dem Zusammenhang ja noch gar nicht erwähnt wurde, ist die potentielle strafrechtliche Komponente Stichwort Steuerhinterziehung bei einer solchen Summe ist das nicht mehr mit einem Strafbefehl getan.
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30.08.2011, 11:03 #16
Sprich: wenn mein Onkel aus der Schweiz mich besuchen kommt, abends zu breit zum heimfahren ist und ich ihn mit seinem Auto zum Hotel fahre, könnte mir das theoretisch auch blühen?
Was passiert mit nem Schweizer, der in der Schweiz ein deutsches Auto fährt?Beste Grüße, Tobias
Warum zitterst du?
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30.08.2011, 11:11 #17
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In diesem Fall kannst du es mit dem AZ: VI 353-S 6130-157 versuchen, darin ist unter anderem geregelt das dies wiederum zulässig ist, wenn du im ausschießlichen Interesse des ausländischen Fahrers handelst bzw. wenn sich der ausländische Fahrzeughalter im Auto aufhält.
Das ist aber ausdrücklich keine RechtsberatungGeändert von MattR (30.08.2011 um 11:11 Uhr) Grund: mal wieder Schreibfehler...
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30.08.2011, 11:22 #18
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Er wird nach ein paar Monaten von den korrekten Nachbarn verzeigt und von der Kantonspolizei aufgefordert, die Karre ordentlich anzumelden ...
http://www.stva.zh.ch/internet/siche.../FZimport.html
PS Die Schweiz ist NICHT in der EU!
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30.08.2011, 11:44 #19
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30.08.2011, 13:31 #20
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