Zitat Zitat von dafredy Beitrag anzeigen
...also wenn Fahrer und Auto aus unterschiedlichen EU-Ländern: Kfz-Steuer-Thema.
wenn einer von beiden aus Nicht-EU-Ausland: Kfz-Steuer-Thema UND Einfuhrumsatzsteuerthema.

Richtig?
So vereinfacht kann man das nicht sagen. Das kommt auf eine Kombination aus Zulassungsland des Wagens, Halter, Nationalität, Wohnland, Land des Vorfalls, Umstände des Vorfalls etc. an.

In dem Bereich gibt es noch einige lustige Kuriositäten abseits der Steuer bspw. dürfen in Italien bei massiven Verkehrsverstössen die Wägen beschlagnahmt werden aber nur solange es sich nicht um Leasing- oder Leihfahrzeuge handelt etc..

Ich würde grundsätzlich dazu raten niemals ohne anwesenden Rechtsanwalt (im Auto) mit Spezialisierung auf Verkehrsrecht überhaupt Auto zu fahren (nicht mal mit dem eigenen Wagen im eigenen Land).