Ergebnis 1 bis 10 von 10
  1. #1
    Milgauss
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    Darf Mieterin zum 15. eines monats kündigen?

    Werte Gemeinde, ich hab Google schon gequält aber bin noch nicht zufrieden mit den antworten.
    Falls hier jemand Ahnung von dieser Sache hat würde ich mich über eine Antwort freuen.

    Heute ruft mich meine Mieterin an und meint sie würde zum 15.12.2011 kündigen, was mir ungelegen kommt.
    Im Mietvertag steht nichts davon ob man Anfang des Monats oder Mitte kündigen muss oder darf.
    Darf sie zum 15. Kündigen oder immer nur zum Ende des Monats?
    gruss mikel

  2. #2
    Moderator Avatar von Spacewalker
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    .
    Geändert von Spacewalker (08.09.2011 um 22:24 Uhr) Grund: Lesen bildet.
    Gruß, Stefan



    Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.

  3. #3
    Milgauss Avatar von Wilder
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    Das ist eine Frage für www.vermieter-forum.com

    Habe dort schon gute Ratschläge bekommen.
    Gruß aus der Domstadt
    Achim

  4. #4
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Zitat Zitat von mikel Beitrag anzeigen
    ...Im Mietvertag steht nichts davon ob man Anfang des Monats oder Mitte kündigen muss oder darf....
    Seltsamer Mietvertrag... Wenn tatsächlich nichts zur Kündigung(sfrist) drinsteht, gilt imho Gesetz, also § 573c (1) BGB.

    Demnach ist ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats, zum Ablauf (also Monatsende) des übernächsten Monats
    zu kündigen.Das heißt nach dem dritten Werktag im Septembert kann sie ohnehin erst wieder auf den 31.12. kündigen.:

    http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html

    Außerdem: Kündigung IMMER schritlich verlangen! Ansonsten hast du nichts in der Hand, wenn an sich im Oktober plötzlich
    nicht mehr an seine Kündigung erinnert, weil es beispielsweise mit der neuen Wohnung doch nicht geklappt hat...
    Geändert von paddy (08.09.2011 um 23:26 Uhr)
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  5. #5
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Ich gehe davon aus, dass es sich um eine Wohnung handelt?

    Nee, heute könnte sie - wenn es nur nach gesetzlichen Vorschriften geht - erst zum 31.12. kündigen. Das steht hier
    http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html
    in Absatz 1.

    Außerdem reicht eine Kündigung per Telefon nicht aus. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das steht hier
    http://dejure.org/gesetze/BGB/568.html
    in Absatz 1.

    Wenn es um die Miete eines Autos oder einer Golfausrüstung geht, ist es wieder anders. Und bei möbliertem Wohnraum übrigens auch, aber auch da kann - wenn auch mit kürzeren Fristen - nur zum Monatsende gekündigt werden.
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  6. #6
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Doppelt.
    Geändert von paddy (08.09.2011 um 23:29 Uhr)
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  7. #7
    Milgauss
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    Themenstarter
    Super, danke euch für die Infos.
    Nicoh,ja es handelt sich um eine Wohnung.
    Werde das der netten Dame morgen mitteilen.
    Danke nochmals.
    gruss mikel

  8. #8
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Gerne, dafür sind wir hier
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  9. #9
    Gesperrter User
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    Wie sieht es aus, wenn sie einen solventen und zumutbaren Nachmieter stellt?

  10. #10
    Sea-Dweller Avatar von rongos
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    Zitat Zitat von avalanche Beitrag anzeigen
    Wie sieht es aus, wenn sie einen solventen und zumutbaren Nachmieter stellt?
    Dann ändert sich an den gesetzlichen Vorgaben nichts, jedoch kann in gegenseitigem Einverständnis natürlich immer davon abgewichen werden.
    lg Flo

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