Andreas,Original von Andreas
...unter den o.g. Gesichtspunkten, würde ich an Deiner stelle, die Uhr wegwerfen und mich mit anderen Dingen im Leben beschäfftigen Andreas, da der oder die Uhrmacher eventuell Fingerabdrücke hinterlassen könnten.Original von joo
Hallo Andreas,
bei der Reglage/Abgabe Deiner Sub ist VORSICHT geboten.
Aus eigener Erfahrung empfehle ich Dir bei der Abgabe der Uhr den
Zustand, die Anzahl der Kratzer usw., gemeinsam mit dem Uhrmacher
festzustellen.
Ebenso solltest Du auf Deinen Anspruch auf "Unversehrtheit" Deiner
Rolex hinweisen, denn die Uhr wird beim Öffenen und Schließen des
Bodens mechanisch "behandelt". Zudem sollte der Arbeitsbereich des
Uhrmacher sauber sein und eine weiche Unterlage erkennbar sein.
Wie gesagt, aus Erfahrung wird man klug.![]()
Sicherlich sollst Du eine unversehrte Uhr zurück erhalten, nur lässt es sich nicht vermeiden, auch bei den netten Rolex-Service-Menschen in Köln nicht, dass das Gehäuseöffnerwerkzeug eben auch aus Metall ist und dieses, wenn man es unter dem Mikroskop betrachtet, in den Rillengrund eine Druckstelle hinterlässt.
Also man kann sich pingelig anstellen oder man nimmt den menschlich möglichen, sowie technisch möglichen Service an.
Wichtig ist doch, das Du dahin gehst, wo der gute Service geboten wird, z.B.: Rolex- Köln, das wenn auch mal was daneben geht, was ja im menschlichen Leben vorkommt, zumindest wo noch Menschen arbeiten, das diese Menschen auch kompetent zu Fehlleistungen stehen so denn sie vorkommen und Dir diese Fehler anstandslos beseitigen. Ansonsten, machen die sowieso "fast" alles richtig...
...und nicht nur Rollex-Köln, es gibt auch gute Fachwerkstätten bei einigen Konzessionären, die die Liebe zur Uhr noch leben und ihren Kunden den Genuß eines guten Service zukommen lassen. Die findet man wie den Geheimtip eines feinen Gourmet Tempels...
Eine Gute Zeit wünscht. . .
ich habe den Eindruck, dass Du nicht ganz hinter meine Aussage gestiegen bist.
Also nochmal:
Bei einer Reglage werden handwerkliche Dinge vollbracht, ergo wird die Uhr beansprucht. Das liegt in der Natur der Sache und ist somit auch nicht abwendbar.
Unabwendbar ist aber nicht das gefühllose, schlampige, ruppige oder fahrlässige Händeln der Uhr beim Öffnen, beim Verschließen, oder bei der Reglage an sich.
Hier hat der Uhrmacher es voll und ganz in der Hand den Zustand, so wie die Uhr später an den Kunden zurück gereicht wird, zu beinflussen.
Und das ist Fakt - da lass ich nicht mit mir diskutieren, sorry.
Ein Uhrmacher der mit Wartungsarbeiten an Luxus-Uhren betraut wird, muss diese mit der entsprechenden "artgerechten" Sorgfalt behanden.
Die Sorgfalt die er walten lässt muss aber im Umkehrschluß für einen Wecker für z.B. 100 Euro nicht schlechter sein.
Völlig egal ist es weiterhin, mit welcher Penibilität der Kunde sein Luxusgut sieht oder schätzt.
Auch ein "nicht so genauer" Kunde hat ein Recht auf pflegliche Behandlung seines Eigentums.
Maßgeblich ist der Werterhalt der Uhr, dass heißt die Uhr darf durch eine Wartungsarbeit bei einem Uhrmacher nicht an Wert verlieren, weil Kratzer oder dergl. objektiv gesehen zu einer Wertminderung führen.
Frohe Ostern lieber Andreas ...
Ergebnis 1 bis 20 von 20
Hybrid-Darstellung
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08.04.2004, 00:17 #1.
Gruß joo
.

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