Hallo Forum,
unsere Kleine ist über meine Frau bei der GKV mitversichert. Familienversicherung nennt man das wohl.
Die schicken nun Jahr für Jahr einen Fragebogen, in denen nach meinen Einkommensverhältnissen gefragt wird. Klar, worauf die hinaus wollen, denn ich bin in einer PKV...
Da ich momentan mit der GKV für die Kleine zufrieden bin (haben noch eine private Zusatzversicherung für alle Fälle), fülle ich den Bogen auch immer brav aus und schicke ihn zurück.
Nun reicht der Versicherung meiner Frau wohl dieser Fragebogen samt unserer Unterschriften wohl nicht mehr. Von mir wird der letzte Einkommenssteuerbescheid oder Einkommensbescheid verlangt.
Ich finde, damit gehen sie einen Schritt zu weit und empfinde das als Schikane! Sie haben die Angaben schwarz auf weiss und unterschrieben vorliegen, warum das Ganze also noch?
Gibt es hierfür eine gesetzliche Grundlange, die mich zur Abgabe dieser Nachweise verpflichtet, obwohl ich die Angaben zu meinem Einkommen schon längst gemacht habe?
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05.08.2011, 10:28 #1
Frage zur Familienversicherung bei einer GKV
Gruß Frank
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05.08.2011, 11:24 #2
Ich kenne das Spiel. Es ist übel aber alles rechtens. Alles steht und fällt mir der "Beitragsbemessungsgrenze". Hast Du mehr Einkommen, muss das Kind bei Dir mitversichert werden, bist unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze kann das Kind bei Deiner Frau gesetzlich kostenlos mitversichert werden. Eine weitere Variante ist, falls Dein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, dass das Kind gegen einen Beitrag gesetzlich krankenversichert wird. Das wird aber nicht billig.
Sprich rasch mit Deiner privaten Krankenversicherung und nimm das Kind bei Dir mit auf. Langfristig hast Du so weniger Probleme und das Kind die Vorzüge der PKV.Geändert von Etranger Explorer (05.08.2011 um 11:26 Uhr)
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05.08.2011, 11:32 #3
Bei uns ging es dann soweit, dass nach unserer Eheschließung die GKV meiner Frau nach meinem Einkommen fragte. Mein Einkommen sollte dann die Berechnungsgrundlage für den Monatbeitrag meiner Frau sein. Inzwischen ist meine Frau auch (wieder) bei der PKV und wir sind froh, aus dem Geflecht der GKV raus zu sein.
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05.08.2011, 11:34 #4
Danke. Ich weiss ja, dass es um die Beitragsbemessungsgrenze geht.
Was ist aber nicht hinnehme, ist die latente Unterstellung, meine Angaben auf dem Fragebogen wären falsch.
Was kommt nach dem geforderten Einkommensnachweis? Eine Vorladung zur Aussage unter Eid?Gruß Frank
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05.08.2011, 11:39 #5
wenn Deine Angaben auf dem Fragebogen wahr sind hast Du doch nix zu befürchten.
Ist doch völlig normal, dass Angaben die gemacht werden zu belegen sind, oder ?
ich verstehe die Aufregung nichtGruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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05.08.2011, 11:40 #6
Eventuell ein Abgleich Deiner Angaben beim Finanzamt.
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05.08.2011, 11:45 #7
Ok, dann rege ich mich mal wieder ab.
Werde der GKV empfehlen, gleich auf deren Fragebogen zu vermerken, dass die Dokumente xy mitzureichen sind. Aber warum einfach, wenns auch umständlich geht...Gruß Frank
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05.08.2011, 11:50 #8
Behörde halt - im Zweifelsfall bist Du an einen besonders sorgfältige/n Sachbearbeiter/in ( wir zählen die Erbsen nicht nur - nein - wir numerieren sie auch durch und sortieren sie chronoligisch - gelangt.... - da lohnt die Aufregung nicht
Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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05.08.2011, 12:06 #9
Habt ihr bislang einen Kinderbeitrag in der GKV gezahlt? Sonst könnte es noch eine entsprechende Nachforderung geben, die GKV ist da recht spassfrei...
Beste Grüße, Thilo
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05.08.2011, 12:12 #10
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In welchem Konstrukt ist dies überhaupt so möglich?
Mann = PKV
Frau = GKV
Kind bei der Frau in GKV mitversichert
Soweit ich das System durchblicke ist dies doch nur möglich wenn:
a. Mann und Frau beide Arbeitnehmer sind die Frau aber mehr als der Mann verdient , trotzdem aber in der GKV ist aber beide wiederum über der Pflichtgrenze
b. Frau und Mann selbstständig, Frau verdient aber mehr
c. Mann ist Beamter verdient unter der Grenze Frau verdient über der Grenze
d. ??
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06.08.2011, 08:38 #11
sobald einer der beiden über Versicherungspflichtgrenze verdient (in 2011 49500€) ist die beitragsfreie Familienversicherung nicht mehr möglich und es werden Beiträge für das Kind fällig,
entweder in einer PKV oder halt als freiwllig GKV Mitglied
Ist auch völlig wurscht ob Angestellter oder selbstständig tätig.liebe grüße von der Küste Andre´
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06.08.2011, 11:32 #12
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05.08.2011, 12:17 #13
...unverheiratet....
Gruß,
Michi
If the government says you don`t need a gun......buy two!
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05.08.2011, 13:25 #14
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Unverheiratet glaube ich nicht da "mein Frau" schreibt.
Zudem wird man doch wenn man nicht verheiratet ist, diesbezüglich auch gar nichts melden müssen?
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05.08.2011, 14:01 #15
Wir sind verheiratet, soviel dazu...
Variante d) habt Ihr noch nicht gefunden!Gruß Frank
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05.08.2011, 14:04 #16
...unverheiratet das Kind bekommen==> wird der Mutter zugerechnet und dann später geheiratet....
Gruß,
Michi
If the government says you don`t need a gun......buy two!
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06.08.2011, 10:54 #17
Frank, kleiner Tipp: schick die Nachweise hin und mach den Thread wieder zu.
Sonst verrennen sich die Leute nur in Spekulationen über Konstrukt d) und Euren Einkommensverhältnissen...Aloha,
Can
I am the REAL Checker Can!
Gibt‘s das auch mit Approved?
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06.08.2011, 12:18 #18
Ich versuchs mal, wir waren & sind auch betroffen, ich kann dabei nur für verheiratete sprechen:
Solange der Mann (PKV, in meinem Fall selbständig) unter der Bemessungsgrenze verdient sind die Kinder über die Frau beitragsfrei familienversichert, selbst wenn sie nur 410€ verdienst (Gleitzone). Das ist natürlich ziemlich charmant, deshalb will und darf die GKV der Frau auch jährlich die Einkommenssteuerbescheide prüfen.
Verdient der Mann über der Bemessungsgrenze, endet die beitragsfreie Familienversicherung. Du hast jetzt die Wahl, das Kind in der GKV (ca. 130€ / Monat) oder der PKV (ab 60€ Monat - open End) zu versichern.
Doof ist, daß durch die Zeitverschiebung mit dem EKSt Bescheid das Ende der beitragsfreien Familienversicherung mit einem Verzug von bis zu zwei Jahren festgestellt wird und entsprechende Nachforderungen entstehen. Beim Wechsel der Kinder in die PKV kann man das lustigerweise durch eine Art Strafzahlung von ein paar hundert Euro ausgleichen.
Hoffe ein bischen geholfen zu haben...Gruß, Peter
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Der hat nie das Glück gekostet, der's in Ruhe genießen will (Karl Theodor Körner)
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