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  1. #1
    Freccione Avatar von uhrenmaho
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    Garantie Kaffeemaschine

    Hallo zusammen,

    habe mit meiner Ute im November eine Kaffeemaschine (Tassimo) gekauft. Die ist jetzt defekt und wurde am Freitag, den 15.07.2011 nach Nürnberg zur Reparatur nach Bosch gesandt. Maschine kam heute zurück mit dem gleichen Mangel (erkennt die Taps nicht) und funktioniert somit nicht!!!

    Habe ich jetzt ein Recht auf eine neue Maschine oder geht die Hin- und Her Versenderei jetzt von vorne los????
    Maschine hat überdies 2 Jahre Garantie.
    Würde mich über eine vernünftige Antwort sehr freuen.

    LG Manfred
    Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.

  2. #2
    PREMIUM MEMBER Avatar von Doktor Krone
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    ich denke, Du hast lt. Garantie das recht auf eine einwandfrei funktionierende Maschine. Ein Brief in eindeutigem Ton oder besser ein Telefonat begleitend zur erneuten Einsendung könnten den Umtausch erheblich beschleunigen.
    Beste Grüße aus Hammer Melle

    Oliver


  3. #3
    Freccione Avatar von uhrenmaho
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    Zitat Zitat von Doktor Krone Beitrag anzeigen
    ich denke, Du hast lt. Garantie das recht auf eine einwandfrei funktionierende Maschine. Ein Brief in eindeutigem Ton oder besser ein Telefonat begleitend zur erneuten Einsendung könnten den Umtausch erheblich beschleunigen.
    Oliver, habe schon gerade mit Tassimo telefoniert.
    Sie bestehen darauf, dass die Maschine mehrfach zur
    Reparatur gesandt werden muss. Ich hätte noch kein Recht
    auf eine neue Maschine!!!

    LG Manfred
    Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.

  4. #4
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Ist korrekt, zwei Nachbesserungsversuche mußt Du Dir gefallen lassen....
    Gruß,

    Michi

    If the government says you don`t need a gun......buy two!

  5. #5
    Freccione Avatar von Hotte
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    Denke auch, dass Du dagegen nix machen kannst, Manfred...hab ich in einem ähnlichen Fall bei einem großen Anbieter deutlich kulanter erlebt.
    Gruß, Hotte aus Berlin

    Leichtigkeit von Ballerinas und die Schlagkraft von Bulldozern !

  6. #6
    Freccione Avatar von uhrenmaho
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    Zitat Zitat von Vanessa Beitrag anzeigen
    Ist korrekt, zwei Nachbesserungsversuche mußt Du Dir gefallen lassen....
    Michi, ist das zufälligerweise § 437 BGB????

    LG Manfred
    Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.

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