Wenn es sich um eine Sachbeschädigung handelt, wer soll die wohl bezahlen müssen?
Schlägt der Mieter ein Fenster ein muss er das bezahlen.
Es handelt sich dabei ja nicht um eine durch Bewohnung hervorgerufene Abnutzung.
Ergebnis 1 bis 17 von 17
-
21.07.2011, 15:42 #1
Frage an Rechtsprofis - Mietrecht gewerblich.
Hab hier grad ne grundsätzliche Diskussion.
Wie ist das, ein jemand schädigt einen anderen gebäudetechnisch.
Mieter schädigt Mietsubstanz, sagen wir kippt Öl auf den Boden.
Wer hat das zu Beheben, der Mieter oder der Vermieter.
Sprich hat der Schädigende das Exklusiv Recht diesen Schaden zu Beheben oder muss der Vermieter dies tun.
Analogie: Ich schlage jemanden die Autoscheibe ein und kann dann Bestimmen wer diesen Schaden repariert?
Input erbeten.Michael
"If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)
-
21.07.2011, 18:47 #2Gruß
Stephan
-
21.07.2011, 18:51 #3
So hab ich das nicht gemeint. Ich meinte ist der Mieter exklusiv für die Wahl des Reparaturzeitpunktes, der Reparaturfirma und generell der ganzen Reparaturthematik zuständig? Hat der Vermieter hier nichts zu sagen?
Ums nochmal klar auszudrücken, im konkreten ganz oben genannten Falle, behauptet der Mieter er habe die exklusiven Rechte zu Bestimmen wie, wann, mit welcher Firma der Schaden behoben wird. Ist das denn so? Beispiel Ölschaden auf Fahrweg mal angenommen.Geändert von Passion (21.07.2011 um 18:58 Uhr)
Michael
"If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)
-
21.07.2011, 19:12 #4
Also, die Wahl der Reparaturfirma obliegt dem Mieter, -> Die Renovierung ist in fachgerechter "mittlerer Art und Güte" zu leisten. D.h. kein Pfusch, aber auch nicht die teuerste Firma, die sonst nur Luxus ein- oder verbaut. Solange die Firma keine minderwertige Arbeit abliefert kann der Vermieter nichts einwenden.
Zur Frist kann ich gerade nichts sagen, ich schaue aber im Moment nach.
Hat der Vermieter eine Frist gesetzt?
Oder wurde noch gar nicht über den Reparaturzeitpunkt geredet?Geändert von Petedabomb (21.07.2011 um 19:15 Uhr)
Gruß
Stephan
-
21.07.2011, 20:33 #5
Interessant.
Das heißt angenommen in deiner Industrieeinfahrt lässt jemand 500liter Öl umkippen.
Dann kann der Mieter die Steine entweder selber austauschen, wenn er meint er kann das, oder besorgt sich irgendeinen der das für ihn günstig macht.
Der Vermieter ist hier nicht Chef der Reparaturangelegenheit? Erstaunt mich.
Beim Auto kann ich doch auch nicht sagen, ne die Scheibe baue ich dir rein.. komm mal samstag zu mir.Michael
"If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)
-
21.07.2011, 20:41 #6
Beim Auto steht auch meistens im Vertrag, dass sich der Vermieter/Leasinggeber/Eigentümer darum kümmert.
Steht hier denn was im Mietvertrag?Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
-
21.07.2011, 21:06 #7
Achso. Ist das eine Angelegenheit des Mietvertrages. Muss ich morgen mal so weitergeben, ich dachte es wäre grundsätlich so, dass der Vermieter Eigentümer sich bei Schäden darum zu kümmern hat. Ich habe halt die Analogie Auto gesehen und da ists ja auch nicht so, dass wenn ich jemand die Türe eintrete, dass ich beim Schrotthändler meines Vertrauens ne Tür kaufe, die lackieren lasse und Sonntag früh die selbst reinbastle.
Also ist das Mietvertragsangelegenheit Nico?!
Anderes Beispiel ich mähe dem Vermieter den 50m Gartenzaun um, kann ich dann als Mieter die Reparatur bestimmen? Interessant.Geändert von Passion (21.07.2011 um 21:08 Uhr)
Michael
"If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)
-
21.07.2011, 21:08 #8
Gerade im gewerblichen Bereich ist entscheidend, was im Mietvertrag steht.
Falls nix dazu drinsteht empfiehlt sich der Gang zu Konsiliere Nico.Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
-
21.07.2011, 21:11 #9
Das Gesetz regelt die Grundsätze. Wenn man davon abweichen will, schließt man einen Vertrag, in dem was anderes steht. Der Vertrag geht dann den gesetzlichen Regeln vor.
Nur dann, wenn im Vertrag nichts anderes steht, gilt das Gesetz. Und nach dem Gesetz hat der Mieter die Sache so zurückzugeben, wie er sie vom Vermieter bekommen hat. Wie er sie in diesen Zustand versetzt, ist seine Sache.
Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
-
21.07.2011, 21:12 #10
-
21.07.2011, 21:12 #11
Kurz, knackig und bündig, sehr schön!
merci dottore
Mal morgen weitergucken!
Du meinst der Vermieter muss (beispiel Autotüre) das über sich ergehen lassen, dass der Schädiger die Art der Reparatur bestimmt?
Ich glaube das wird morgen ein Fall für einen "Nico";-)Geändert von Passion (21.07.2011 um 21:13 Uhr)
Michael
"If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)
-
21.07.2011, 21:16 #12
Führen wir hier eigentlich eine akademische Diskussion, oder willst Du uns sagen, was bisher genau passiert ist?
Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
-
21.07.2011, 21:24 #13
Ja ne... will das hier nur grundsätzlich eroiren, für den konkreten Fall ist das nichts für ein Forum!
Danke
achso... ja, ursächlich eine akademische Diskussion Nico. Merci.Michael
"If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)
-
21.07.2011, 21:30 #14
Schick mir gerne morgen eine PN, wenn Du telefonieren willst
Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
-
21.07.2011, 21:37 #15
Danke, Nico!
Michael
"If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)
-
21.07.2011, 23:03 #16RAMichelGast
Zwischen Vermieter und Mietling besteht im Zeitpunkt der Schädigung ein Vertrag, der ggf. unter Beiziehung der gesetzlichen Regelungen die Einzelheiten einer Reparatur bestimmt. Bei Autounfällen aller Art liegt im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses kein zuvor zwischen den Unfallgegnern geschlossener Vertrag vor. Vielmehr wird erst durch die unerlaubte Handlung (= Beule in Autotür) die Schadensersatzpflicht nach den gesetzlichen Regelungen ausgelöst. Danach kann das Opfer selbst den Zustand des Autos vor dem Unfall wieder herstellen bzw. herstellen lassen und die dafür entstehenden Kosten beim Verursacher als Schadensersatzanspruch geltend machen.
Der Mietling dagegen ist nur verpflichtet, die Mietsache bei Beendigung des Mietverhältnisses intakt (=ordnungsmäßig instandgesetzt) zurückzugeben. Er könnte sie also bei laufendem Vertrag jahrelang unrepariert lassen, wenn kein Weiterfressen des Schadens (Loch im Dach kann z.B. weitere Schäden zur Folge haben, wenn es nicht stante pede repariert wird) und keine Umweltgefährdung (Alotöl auf Zuwegung) möglich sind.
-
21.07.2011, 23:58 #17
Thomas, danke Dir! Das sind ja brutale Fakten. Wow.
Michael
"If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)
Ähnliche Themen
-
Frage zum Mietrecht
Von RainbowCologne im Forum Off TopicAntworten: 11Letzter Beitrag: 14.07.2011, 17:54 -
KFZ-Steuer gewerblich
Von Wotan65 im Forum Off TopicAntworten: 2Letzter Beitrag: 10.12.2009, 17:00 -
Frage zu Mietrecht (Kündigungsfrist)
Von retsyo im Forum Off TopicAntworten: 8Letzter Beitrag: 08.02.2008, 22:56
Lesezeichen