Hab hier grad ne grundsätzliche Diskussion.
Wie ist das, ein jemand schädigt einen anderen gebäudetechnisch.
Mieter schädigt Mietsubstanz, sagen wir kippt Öl auf den Boden.
Wer hat das zu Beheben, der Mieter oder der Vermieter.
Sprich hat der Schädigende das Exklusiv Recht diesen Schaden zu Beheben oder muss der Vermieter dies tun.
Analogie: Ich schlage jemanden die Autoscheibe ein und kann dann Bestimmen wer diesen Schaden repariert?
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21.07.2011, 15:42 #1
Frage an Rechtsprofis - Mietrecht gewerblich.
Michael
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