"Meine" Bank mit einer Sparkasse zu vergleichen ist in etwa so wie "Deine" Bank mit einem Sparverein.....
By the way, Du bist mir noch einen Lunchtermin inkl. Gratiskaffee schuldig
Hier noch mal die Definitionen im Überblick
Grenzen einer Einlagensicherung
Mit dem System der Einlagensicherung für bei deutschen Banken, Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken hinterlegten Sicht- und Sparguthaben (Girokonten, Tages- und Termingelder) und den Vorteilen dieses Systems gegenüber den Sicherungsgrenzen anderer europäischen Staaten haben wir uns ja bereits im Bereich Einlagensicherung ausführlich beschäftigt.
Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken
Für Mitgliedsbanken im Einlagenfonds des Bundesverbandes deutscher Banken haftet dieser für die Nichtbankeinlagen (Guthaben von Verbrauchern, Unternehmen und öffentlichen Stellen) auf Sicht-, Termin- und Spareinlagen sowie Sparbriefe in Höhe von 30 Prozent des maßgeblich haftenden Eigenkapitals aus dem letzten veröffentlichten Jahresabschluss der betreffenden Bank.
Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe
Innerhalb des Haftungsverbundes der Sparkassen-Finanzgruppe wird in unbegrenzter Höhe für die Sicht-, Termin- und Spareinlagen sowie Sparbriefe von Kunden gehaftet.
Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes öffentlicher Banken e.V.
Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes öffentlicher Banken haftet ebenso wie die Sparkassen-Finanzgruppe in unbegrenzter Höhe für die Sicht-, Termin- und Spareinlagen sowie Sparbriefe der ihm angeschlossenen Banken.
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Thema: Banker-Frage
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13.07.2011, 20:28 #1

Rheinische Grüße, Frank
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Von Edmundo im Forum Off TopicAntworten: 3Letzter Beitrag: 05.05.2008, 20:41





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