Mir wurde neulich im Baumarkt verklickert, dass Unkrautvernichter auf versiegelten Flächen (Gehwegen, Rinnsteine, aber auch Einfahren, Treppenaufgänge usw.) verboten sei. Ist das vielleicht auf Ba-Wü begrenzt? Keine Ahnung...
So hab ich das auch gehört.
Ich ziehe ne 11 kg Pulle Gas hinter mir und fackle das Unkraut mit nem 54 kw Gasbrenner ab.
Später noch einmal mit der Kehrmaschine drüber gegangen und die Asche zusammengekehrt - fertig.
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