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12.07.2011, 23:07 #1Gesperrter User
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13.07.2011, 16:25 #2
Mir wurde neulich im Baumarkt verklickert, dass Unkrautvernichter auf versiegelten Flächen (Gehwegen, Rinnsteine, aber auch Einfahren, Treppenaufgänge usw.) verboten sei. Ist das vielleicht auf Ba-Wü begrenzt? Keine Ahnung...
Ich habe dann auf jeden Fall einen kleinen umweltfreundlichen Unkraut-Vernichtungs-Flammenwerfer mit Gaskartusche gekauft. Seitdem freue ich mich jedes mal, wenn ich was Neues entdecke und das Teil endlich wieder anschmeißen kann. Klappt prima!Gruß Frank
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13.07.2011, 19:48 #3Milgauss
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