
Zitat von
Butch
Er hat nach besten Kräften -aber mehr bemüht als gelungen- versucht, das Urteil der Prüfungskommission zu seinen Gunsten zu befördern. Er räumte allenfalls methodische Mängel ein (..er hat Zitate von mehreren Seiten nicht durch An- und Abführung gekennzeichnet..), die er aber durch die durchschnittliche
Bewertung seiner Arbeit für abgegolten hält.
Kurzum: Er ist unschuldig!
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