Als RA folgender dringender Rat:

1. geeigneten RA einschalten, am besten FA für Verkehrsrecht, der soll sich um alles kümmern und erhält sein Geld von der gegnerischen HP

2. unbedingt eigenen SV beauftragen, ansonsten ist z.B. eine Position wie Wertverlust oder ggf. Nutzungsausfallentschädigung überhaupt nicht errechenbar und bleibt vor allem bei einer zugunsten einer Werkstatt erfolgten Abtretungserklärung asussen vor.