Den Schaden der Versicherung melden und Kennzeichen oder Versicherungsnummer vom Gegner angeben. Alles weitere wird dir dann erklärt.
Edit: Wenn du weißt von welcher Wache die Polizisten waren und du einen Namen hast, kommst du auch an den Unfallbericht und kannst ihn der Versicherung zukommen lassen.
Ergebnis 1 bis 20 von 58
-
27.06.2011, 23:55 #1
Mein Auto wurde angefahren, gegnerisches KFZ stand noch dahinter
und die Polizei hat den Schaden gerade aufgenommen und schon durchblicken lassen, dass der Schaden plausibel ist, also zu dem Auto passt, was hinter mir steht.
Wie geh ich jetzt weiter vor? Kostenvoranschlag holen? Zur gegnerischen Versicherung (welche auch meine ist) gehen? Anwalt wird bezahlt oder nicht?
Hat jemand praktische Erfahrungen damit?
Viele Grüße,
Malte
-
27.06.2011, 23:58 #2
Geändert von Petedabomb (28.06.2011 um 00:00 Uhr)
Gruß
Stephan
-
28.06.2011, 00:01 #3
Nur mir Anwalt. Muss der Unfallverursacher zahlen, als Teil der Schadensumme.
Nur dann ist gewährleistet, dass ALLE deine Ansprüche bezahlt werden.
Wer weiß, ob der Verursacher nicht auf einmal auf die Idee kommt, dass du rückwärts gefahren bist.
ready to win #dot2025
-
28.06.2011, 00:05 #4
Danke euch. Die Polizisten waren zum Glück die Profis vom Verkehrsunfalldienst. Die wissen, was sie tun. Gut, wird aber wohl alles ein bisschen dauern.
Viele Grüße,
Malte
-
28.06.2011, 07:14 #5
- Registriert seit
- 16.05.2005
- Beiträge
- 978
PIMP hier im Forum versteht was von Verkehrsrecht...
Uli
-
28.06.2011, 08:21 #6
wenn der Fall klar ist, und du es reaparieren lässt, gibst du deiner Werkstatt eine Abtretungserklärung, die rechnen das dann direkt mit der gegnerischen Versicherung ab
während der Reparaturzeit hast du Anspruch auf einen Leihwagen, im Level von deinem Fahrzeug, oder du leihst keinen aus, dann kannst du eine Pauschale beanspruchen pro/Tag ist nach Liste festgelegt
lässt du den Schaden nicht machen, kannst du nach Kostenvoranschlag (vom Gutachter bestätigt) abrechnen abzüglich MwSt.
bei einem eindeutigen Fall brauchst du meiner Meinung nach, keinen Anwalt
Mannihttp://i55.tinypic.com/29cm2hc.jpg
http://i53.tinypic.com/adokk4.jpg
wovon haben Männer eigentlich vor 1963 geträumt?
-
28.06.2011, 08:43 #7
-
28.06.2011, 08:59 #8
wer sich jetzt schon arschig verhält (vergleichbar mit Unfallflucht) verhält sich auch bei der Regulierung shice
von daher: keine Zeit vertrödeln und direkt zum AnwaltGruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
-
28.06.2011, 13:09 #9http://i55.tinypic.com/29cm2hc.jpg
http://i53.tinypic.com/adokk4.jpg
wovon haben Männer eigentlich vor 1963 geträumt?
-
28.06.2011, 14:07 #10
Klarer Fall von der Polizei bestätigt heisst garnix
Was, wenn der Gegner jetzt mit seinem Anwalt kommt und sagt "der ist mir beim Ausparken draufgefahren, hat die Polizei gerufen und schiebts mir jetzt in die Schuhe"Gruß, Joe
it's not hoarding if your shit is cool
Kow How Joe
-
28.06.2011, 14:48 #11
Ich gehe ohne meinen Anwalt morgens gar nicht mehr aus dem Hause!
Michael
"If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)
-
28.06.2011, 16:00 #12
meine letzten 7 (..es gibt noch mehr)
1. vor der Firma Laster rückwärts auf mein Benz
2. Nachbar schlägt seine Türe gegen meine Fahrertüre
3. ein BMW hat das Garten-Grundstück meiner Eltern besucht ( da in einer Kurve, schon 4 mal passiert)
4. Mutter-Fahrzeug von links geschnitten
5. Auffahrunfall von hinten an der Ampel (beim Sohn)
6. Kieslaster vor mir verliert viele kleine Steinchen...wurde teuer..
7. Laster in der City meinen rechten Außenspiegel mitgenommen
alles ohne Anwalt, und ich war sehr zufrieden mit der jeweiligen Abrechnung
Mannihttp://i55.tinypic.com/29cm2hc.jpg
http://i53.tinypic.com/adokk4.jpg
wovon haben Männer eigentlich vor 1963 geträumt?
-
28.06.2011, 21:26 #13
Vielleicht wärste mit Anwalt im ein oder anderen Fall noch zufriedender gewesen. Manche gengerischen Versicherungen beispielsweise vergessen gerne mal den unfallbedingten Wertverlust zu ersetzen...
Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
-
28.06.2011, 21:32 #14
Interessant, danke Paddy. Noch nie was davon gehört...
Michael
"If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)
-
28.06.2011, 21:35 #15
Hatte vor kurzem auch Feindberührung - geh zum Anwalt!
Mein TÜV Gutachter hatte einen Schaden von 3,4 k diagnostisiert,
die gegnerische Versicherung machte vom Schreibtisch ein
Gegengutachten über eine Schadenshöhe von 2,8 k.
So wurde bei mir der Punkt Stoßstangenträger müssen getauscht werden,
die gegn. Versicherung daraus - Stoßstangenträger können zurecht gebogen werden!!!
Volle Schadenshöhe mit Hilfe vom TÜV-Gutachter und guten Anwalt jetzt bekommen.
Gruß
RobbyGeändert von jagdriver (28.06.2011 um 21:36 Uhr)
"Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"
-
29.06.2011, 00:12 #16
ne ne Paddy, ich kenne mich da schon aus..was alles machbar ist..(soll jetzt aber nicht überheblich klingen) sonst würde ich mir natürlich einen Anwalt nehmen. Ich suche mir immer bei der gegnerischen Versicherung den zuständigen Sachbearbeiter raus..und wenn man hier den richtigen Ton trifft, und nicht wie oft üblich nur mit Druck arbeitet, erreicht man oft viel mehr.
Mannihttp://i55.tinypic.com/29cm2hc.jpg
http://i53.tinypic.com/adokk4.jpg
wovon haben Männer eigentlich vor 1963 geträumt?
-
29.06.2011, 09:52 #17ehemaliges mitgliedGast
Als RA folgender dringender Rat:
1. geeigneten RA einschalten, am besten FA für Verkehrsrecht, der soll sich um alles kümmern und erhält sein Geld von der gegnerischen HP
2. unbedingt eigenen SV beauftragen, ansonsten ist z.B. eine Position wie Wertverlust oder ggf. Nutzungsausfallentschädigung überhaupt nicht errechenbar und bleibt vor allem bei einer zugunsten einer Werkstatt erfolgten Abtretungserklärung asussen vor.
-
29.06.2011, 10:02 #18
Die Polizei bestätigt i.d.R. gar nichts. Die Polizei nimmt den Unfall auf, die Polizei entscheidet nicht wer Schuld hat!
Es gibt Fälle, in denen die Lage sehr transparent ist und z.B. eine vom Unfallverursacher akzeptierte Ordnungswidrigkeit einem indirekten Schuldeingeständnis gleich kommt, es gibt aber viele Fälle, in denen erst alles sonnenklar aussieht und nach Aufnahme des Unfalls der Verursacher zum Anwalt dackelt und dann dreht sich alles nochmal komplett. Ich denke es liegt im eigenen Ermessen, wie man vorgeht, ich halte den Tip mit dem Anwalt für richtig. Übrigens, die Verkehrsrechtschutzversicherung des ADAC ist ohne Selbstbeteiligung.--
Beste Grüße, Andreas
-
29.06.2011, 10:11 #19
bei der Abtretungserklärung geht es doch nur um die Kosten welche die Werkstatt direkt mit der Gegner-Versicherung abrechnet
Wertverlust und Nutzungsausfallentschädigung habe ich trotzdem mit der Versicherung ausgehandelt und abgerechnet
ManniGeändert von triamarc49 (29.06.2011 um 10:12 Uhr)
http://i55.tinypic.com/29cm2hc.jpg
http://i53.tinypic.com/adokk4.jpg
wovon haben Männer eigentlich vor 1963 geträumt?
-
29.06.2011, 10:27 #20
Ähnliche Themen
-
was ist mein altes auto noch wert?
Von chris01 im Forum Off TopicAntworten: 10Letzter Beitrag: 10.01.2009, 17:05 -
Mein persönlicher Favorit am Rolex-Baselworld-Stand
Von cooky74 im Forum Rolex - Haupt-ForumAntworten: 17Letzter Beitrag: 08.04.2008, 19:13 -
Mein Haus, Mein Auto, Mein Boot!!!!!!!!!!
Von Passion im Forum Off TopicAntworten: 115Letzter Beitrag: 03.08.2005, 21:16
Lesezeichen