Nicht-Anwohner nur in der Zeit von 9-19 Uhr, und das nur mit Parkschein.
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Thema: Knöllchen Frage....
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21.06.2011, 22:16 #1
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Knöllchen Frage....
Mal eine Frage. Wenn auf einem Schild steht, Anwohnerparken 0-24 Uhr, mit Parkschein 9-19 Uhr, schliesst das dann automatisch aus das man nach 19 Uhr dort stehen kann?
Es geht mir nicht um das Geld für das Knöllchen, das zahle ich selbstverständlich so das gerechtfertigt ist, nur hatte ich das ganz anders verstanden, quasi für Anwohner immer, von 9-19 Uhr mit Ticket, sonst frei...
Any ideas? Bin ich so schlecht in den Verkehrsregeln!Gruß, Christian
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21.06.2011, 22:48 #2
Geändert von paddy (21.06.2011 um 22:49 Uhr)
Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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21.06.2011, 23:07 #3
So sieht's aus. Meist zahlen die Anwohner ja für die Plakette sowieso schon.
77 Grüße!
Gerhard
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22.06.2011, 09:24 #4
müßte das nicht neuweding BEwohner heißen ?
ich meine, dass die Anwohnerschilder kassiert wurden....Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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22.06.2011, 09:27 #5
Bei der Beantragung von Parkausnahmegenehmigungen sind Anwohner nur diejenigen Personen, die in dem in Betracht kommenden Gebiet tatsächlich wohnen und dort amtlich gemeldet sind. Beispielsweise ist ein Anwalt, der in einer anwohnerberechtigten Straße seine Kanzlei hat, aber nicht dort wohnt, kein Anwohner im Sinne § 45 (1b) Satz 1 Nr. 2 StVO (BVerwG VM 95, 27). Zusatzzeichen mit "Anwohner ..." sind im fließenden Verkehr wie "Anlieger..." zu bewerten (BayObLG VRS 60, 152).
Mit Änderung StVO 2002 ist der Begriff Anwohner zum Begriff Bewohner geändert. Der Begriff auf Verkehrs- und Zusatzzeichen ist im ruhenden Verkehr nur noch bis 31.12.2003 zulässig.Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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22.06.2011, 09:33 #6
Ja, stimmt, die Bezeichnung wurde geändert - gut für die Schilderhersteller, ansonsten ziemlicher Quatsch. Ich denke mal, entscheidend für PArkzettel oder nicht ist, ob man einen Parkausweis hat, dann ist's kostenlos.
77 Grüße!
Gerhard
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22.06.2011, 09:40 #7
bei mir vor der Haustür gilt....auch Anwohner mit gütliger Gebietsparkgenehmigung, sind Bürger zweiter Klasse, denn sie dürfen, nicht vor der eigenen Haustüre stehen...nur Sonn und Feiertags frei und täglich ab 1800h
....es steht sogar ein Schild Anwohner frei.... die Stadt weisst auf den Knöllchenbetreiber, ja ja, privatisiert und dieser wiederum, sagt das er mit der Beschilderung nichts am Hut hat....so kann man es natürlich auch machen
Gruss
WumTGT - Trinken gegen Terror
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22.06.2011, 10:58 #8
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22.06.2011, 16:31 #9
Demontieren diese Schilda !
under Milkwood
LG
Stephen😎
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23.06.2011, 11:43 #10
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- 351
Ich hatte vor Jahren das gleiche
Nicht einen Strafzettel bezahlt
Alle Schilder neu mit dem Zusatz "nur" Anwohner frei
So wie ich das sehe haben die mit den Schildern so wie es der Themenstarter schreibt viel erlaubt aber nichts verboten
Gruß GreenwichGreenwich
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