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08.06.2011, 08:29 #1
Kleiner Finanztipp ( Kontoführungsgebühren)
Der BGH hat gestern entschieden, dass eine Bank keine Kontoführungsgebühren für Darlehenskonten erheben darf.
Siehe: XI ZR 388/10
Wer also welche gezahlt hat, kann diese zurückfordern.Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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nur mal so...mein Kleiner :o)
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