Ich könnte aus der Haut fahren. Gerade komme ich zu meinem Auto auf dem Parkplatz - Stoßstange ruiniert, fetter 20 cm langer Kratzer, Lack splittert ab, seitlich ist die Stoßstange über den Kotflügel geschoben, Anbauteile des M-Pakets sind locker. Da muss einer mächtig dagegen gefahren sein. Natürlich Fahrerflucht.
Arghhhhh.
Meine Schätzung: Neue Stoßstange, Lackierung und Seitenteil lackieren - wer weiss was dahinter ist. Was heisst das jetzt? Bleibe ich auf dem Schaden sitzen? Muss ich das alleine zahlen? Der Wagen ist Vollkaskoversichert, aber ich habe ja den Schaden nicht gemacht.
Was muss ich tun? Anzeige bei der Polizei wird ja im Sande verlaufen? Trotzdem machen?
Bin für jeden Tipp dankbar, der Schaden ärgert mich an meinem Auto genug, da ich sehr pingelig bin.
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Thema: Fahrerflucht - was tun
Hybrid-Darstellung
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04.06.2011, 21:20 #1
Fahrerflucht - was tun
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04.06.2011, 21:23 #2ehemaliges mitgliedGast
Also ich würde in dieser Situation zuerst eine Anzeige bei der Polizei aufgeben.
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04.06.2011, 21:26 #3
Als ich den Thread-Titel gelesen habe, dachte ich: stell Dich der Polizei
Nein Elmar, das ist sehr ärgerlich aber meines Wissens sind fremdverschuldete Schäden (ua Vandalismus) über die VK abgedeckt.
Oder???Aloha,
Can
I am the REAL Checker Can!
Gibt‘s das auch mit Approved?
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04.06.2011, 21:26 #4
Anzeige bei der Polizei gegen Unbekannt, dann Meldung bei der Versicherung, dann zur Werkstatt stellen, bei der Rechnung nur Selbstbehalt der Vollkasko zahlen. Fertig.
Tut mir echt leid für Dich!Beste Grüsse, Martin
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04.06.2011, 21:28 #5ehemaliges mitgliedGast
Mal ne blöde Frage: lasse ich das über die VK laufen (sofern das geht), werde ich dann hochgestuft?
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04.06.2011, 21:32 #6
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04.06.2011, 21:38 #7Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.
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04.06.2011, 21:39 #8
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05.06.2011, 11:01 #9
Wenn eine Versicherung einen Rabattretter anbietet, greift der im Normalfall
bei SF 25 = 30 %. Dies bedeutet, man wird in der SF-Klasse hochgestuft, die
30 % bleiben aber bestehen.
Beispiel:
SF 17 = 30 %
SF 18 = 30 %
SF 19 = 30 %
SF 20 = 30 %
Bei einem Rabattretter würde man von SF 20 auf SF 17 (SF = Schadenfreie Jahre)
hochgestuft. Somit verändern sich nur die Schadenfreie Jahre nicht!!! die Prozente.
LG ManfredEin Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.
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04.06.2011, 21:32 #10ehemaliges mitgliedGast
Danke, Martin.
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04.06.2011, 21:35 #11
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Ohmann.. das ist ärgerlich!
Hatte diesen Spass auch schonmal. Seitdem park ich Grundsätzlich weiter weg von andren Autos und auch meistens so, das ich auf 2 Parkplätzen steh und keiner sich neben mich stellen kann.
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04.06.2011, 21:38 #12
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07.06.2011, 09:49 #13
Geändert von Coney (07.06.2011 um 09:50 Uhr)
Captain Hindsight - the Hero of the Modern Age!
Christian
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04.06.2011, 21:44 #14
Und vor allem Anzeige bei der Polizei und zwar zeitnah, wenns bei dir so weit fehlt, wird beim anderen ja auch was sein.
Gruß, Joe
it's not hoarding if your shit is cool
Kow How Joe
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04.06.2011, 21:45 #15
Kenne ich auch so: Vandalismus - TK, keine Hochstufung. VK in Anspruch nehmen zieht - wie die Haftoflicht - zwingend eine Hochstufung nach sich. Blöde Sache Elmar, ich kann das nachvollziehen...
Beste Grüße, Thilo
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04.06.2011, 21:48 #16
Ich habe die Frage so verstanden, daß man in der Haftpflicht hochgestuft wird. Und da ist es sicher so, daß man nicht hochgestuft wird wenn man die VK/TK in Anspruch nimmt.
Wir haben mehrere Autos und in keiner VK oder TK sind Stufen drin.Beste Grüsse, Martin
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04.06.2011, 22:04 #17
Wir haben in DE sogenannte Schadensfreiheitsklassen, sprich Unfallfreie Jahre senken die Beiträge bis auf max. 30%.
Elmar, so ein Mist, Anzeige erstatten, und mal mit Deiner Versicherung sprechen, vielleicht hast ja auch einen Rabattretter in Deinem Vertrag, sprich 1 Schaden im Jahr frei ohne Hochstufung.Alles Gute
Torsten
"Viel mehr Menschen müssen mit dem geistigen Existenzminimum auskommen, als mit dem materiellen."
Harold Pinter, britischer Schriftsteller
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04.06.2011, 22:18 #18
Sofort Polizei verständigen, am besten Wagen am Unfallort stehen lassen.
Sch.... tut mir leid für Dich.
Aber am anderen Fahrzeug ist mit Sicherheit auch einiges hinüber und damit könnte er gefunden werden.Geändert von intimeout (04.06.2011 um 22:19 Uhr)
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04.06.2011, 22:22 #19
In der Regel wird man leider hochgestuft, auch wenn man die VK nach unverschuldeten Schäden (Vandalismus, Parkrempler nach Fahrerflucht) in Anspruch nimmt. Ich hab das auch leider schon hinter mir (Komplettlackierung nach Schlüsselkratzer) und kann Deinen Ärger seeehr gut verstehen Elmar! Sollte ich einmal so einen Kerl erwischen...
Also, die VK würde hochgehen, die TK hat keine Stufen bleibt also natürlich so wie sie ist, die Haftpflicht bleibt so wie sie ist.
Tipp: Hänge einen Zettel in der Nähe aus mit Deiner Nummer mit der Bitte an Zeugen sich zu melden. Setze die Belohnung für Hinweise so hoch, dass die Leute wirklich nachdenken. Bei so einem Schaden dürfte die Hochstufung plus Selbstbehalt einiges ausmachen. Da würde ich einfach mal 50% von ansetzen, nur um den Typen zu kriegen.
Alles Gute,
JohannesViele Grüße
Johannes
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04.06.2011, 23:01 #20
Klar ist bei dem anderen auch was, das interessiert aber keine Sau. Die machen zwar Fotos etc., die kanste du dir aber hintern Spiegel klemmen! Solange kein Personenschaden besteht, passiert da GAR nix. Selbst wenn du selber die fremde Farbe typgerecht zuordnen könntest.
Hatte das dreimal, war zweimal am Frankfurter Ring bei der ( damals) zuständigen Stelle. Beim dritten Mal hab ich es mir gespart und den Schaden, we zuvor, aus eigener Tasche bezahlt. Weil, klar, in der Vollasko wirste sonst hochgestuft. Bei meiner Versicherung jedenfalls. Und die regelt bei mir normalerweise alles sehr kulant.
Beste Grüße,
Kurt
Und nicht ärgern.
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