Zitat Zitat von tat2art Beitrag anzeigen
Zu Beginn diesen Jahres standen die Herren in Grün am Sonntag morgen um 9 Uhr bei meinen Eltern (wo ich gemeldet bin) vor der Tür:

"Guten Tag, ist ihr Sohn zu Hause? Wir haben die Anweisung, ihn mit auf die Wache zu nehmen."

"Nein, der ist schon Ewigkeiten in Burma."

"Das kann nicht sein. Der fuhr vor zwei Wochen mit ihrem Wagen zu schnell durch den Ort X. Wir haben ihn anhand des Fotos identifiziert und vorgeladen. Er erschien aber unentschuldigt nicht zur Anhörung."

Meine Eltern haben dann gefragt, was passiert wäre, wenn sie nicht zu Hause/im Urlaub gewesen wären.
Antwort: "Wir hätten ihren Sohn polizeilich suchen lassen"
Super, netterweise wurde die Sache aufgeklärt BEVOR ich am Flughafen verhaftet worden wäre.
Hallo, Mic.

Sei mir bitte nicht böse, aber Deine Schilderungen sind dermaßen hanebüchen, dass ich ganz sicher von einem
inhaltlichen Übermittlungsfehler oder einem vollständigen Missverständnis ausgehe.

Der "normale" Weg wäre ja wohl, dass Deinen Eltern als Halter zunächst die Möglichkeit der Anhörung eingeräumt
wird, bevor überhaupt weitere Maßnahmen erwogen werden. Es bestand ja grundsätzlich erstmal der Verdacht,
dass der Halter auch der Fahrer ist und/oder diesen zumindest benennen kann, sofern keine Gründe einer Zeugnisverweigerung
vorliegen.
Alleine die Einhaltung der Fristen, plus die Bearbeitungs- und Versandzeiten, dauern auch immer länger als 14 Tage.
Darüber hinaus liegen meines Wissens in dem von Dir geschilderten Sachverhalt nicht die geringsten Gründe für eine
derartige "Vorladung" (eigentlich ist es ja eher eine Festnahme) vor.

Ich würde das nochmals checken.