ich würde mir so einen Schmarrn nicht bieten und einen Anwalt für mich sprechen bzw schreiben lassen! Ganz klar. Falsche Diagnose - falsche Behandlung. Und hierbei handelt es sich doch meines Wissens um sog. Werkverträge, d.h. daß der mit der Reparatur beauftragte auch seinen Auftrag zu erfüllen hat, und zwar nach den aktuellen Standards. Rechtsschutzversicherung könnte die Hemmschwelle erniedrigen - ist eine vorhanden?

Lass Dir das nicht bieten, wo sin mer denn?