Hallo Dirk,

gleich zu Beginn muss ich sagen, dass ich dir konkret nicht helfen kann. Das wird in der Tat nur ein Anwalt können. Allerdings kann ich dich mehr als verstehen. Die Begründung für Ablehnung der Rückzahlung, "sie haben ja dafür ein Neuteil", ist so was von unsinnig.
Mit dieser Begründung kann man auch einen kapitalen Motorschaden diagnostizieren und einen Austauschmotor einbauen. Wenn man dann im Anschluss merkt, das eigentlich nur ein kleiner Schaden dafür verantwortlich war, dass der Motor nicht lief, kann man ja auch sagen, dass man dafür nun einen neuen Motor hat. Fakt ist, dass man das Neuteil eben überhaupt nicht brauchte.
Ich habe durchaus sehr gute Erfahrungen mit Beschwerdebriefen gemacht. Sie sollten sachlich im Ton sein, nur die Fakten aufzählen und grundsätzlich an den höchsten verantwortlichen Mitarbeiter gerichtet sein. In deinem Fall der Leiter der Suzuki-Deutschlandvertretung. Wer das ist, erfährst du im Netz. Selbst wenn der dein Schreiben nicht liest, ist es immer ein Vorteil, wenn er aus dem Geschäftsführerbereich innerhalb der Firma nach unten zum Sachbearbeiter kommt. Und erwähne durchaus, dass du von dieser Vorgehensweise sehr enttäuscht bist