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  1. #1
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    Ärger mit der Werkstatt - was tun?

    Ich bräuchte mal euren erfahrenen Input, denn bin eigentlich zum ersten Mal in dieser Situation...

    Was ist passiert? Ich war mit meiner Kleinwagenkiste unterwegs und plötzlich leuchtete ein Warnlämpchen auf, bei dem die Bedienungsanleitung rät, sofort eine Werkstatt aufzusuchen. Ich fuhr also in eine Suzuki-Vertragswerkstatt. Die Messung ergab, dass eine der beiden Lambdasonden kaputt ist und ausgewechselt werden müsste. So weit kein Problem, Messung ca. 45€ und Arbeit/Material ca. 260€. Die Werkstatt hat sich gleich an die Arbeit gemacht und 2 Tage später habe ich den Wagen wieder abgeholt. Nach 10 minütiger Fahrt leuchtete die Warnlampe allerdings wieder auf.

    Am nächsten Tag bin ich wieder zur Werkstatt gefahren, habe das Problem geschildert. Man versprach mir sich darum zu kümmern, wegen grosser Werkstattauslastung allerdings erst etwa 2 Wochen später.

    Gestern habe ich nun den Wagen wieder dort abgegeben. Unglücklicherweise hat man dort festgestellt, das die vordere Aufhängung des Auspuffs nicht mehr vorhanden ist, man müsse entsprechend erst einmal das ganze betroffene Teil wechseln, bevor man eine Diagnose über den eigentlichen, ursächlichen Fehler stellen könne. Kostenpunkt > 300€. Allerdings könne man jetzt schon sagen, dass die damals getauschte Sonde ganz sicher nicht defekt war. Problem ist, die intakte Originalsonde ist nicht mehr da! Ich müsse also auf jeden Fall die getauschte Sonde und die ursprünglich angefallen Abeiten und die falsche Messung bezahlen (wurde übrigens bei der 1. Abholung via EC-Karte bereits bezahlt).

    Ergo, die Jungs haben Mist gemessen und eine intakte Sonde gewechselt!

    Meine telefonische Frage nach der Rücküberweisung des Rechnungsbetrages ergab die Antwort: "Tut mir leid, da haben sie leider Pech gehabt". Man gestand zwar den Fehler ein, ist aber nicht Willens, den Betrag zurückzuzahlen, denn schliesslich habe ich eine neue Lambdasonde im Auto.

    Es geht mir nicht um die Kohle - die 300€ werde ich verkraften. Aber diese offensichtliche Abzocke geht mir gegen den Strich. Ich würde ja einen RA einschalten - allerdings habe ich ehrlich gesagt keine Lust, auch noch für diese Kosten aufzukommen.

    Habt ihr eine Idee? Bringt es was, einen Brief an die Deutschlandzentrale zu schreiben? Oder...?

  2. #2
    PREMIUM MEMBER Avatar von atSmeil
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    Zitat Zitat von 21prozent Beitrag anzeigen
    Habt ihr eine Idee? Bringt es was, einen Brief an die Deutschlandzentrale zu schreiben? Oder...?

    Ein Versuch wäre es mir wert, viele Optionen außer wie du schon sagtest dem RA gibt es dann nicht mehr, wenn sich die Werkstatt schon querstellt.
    Gruß Dominik

    Für Rum und Ehre!

  3. #3
    Freccione Avatar von blarch
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    Wenn es Dich zu Deinem seelenfrieden Beiträgt, würde ich einen Brief an die Deutschlandzentrale schreiben und das Problem schildern. Kostet ausser dem Porto ca. 30 Minuten Zeit um den Brief aufzusetzen und mehr als Nein sagen können die auch nicht.

    Einen RA einschalten würde ich aber nicht, da der Betrag einfach viel zu klein ist.
    Gruss Wolfgang
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  4. #4
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    Zitat Zitat von blarch Beitrag anzeigen
    [...]
    Einen RA einschalten würde ich aber nicht, da der Betrag einfach viel zu klein ist.
    Ja, das sehe ich auch so - danke für euer Feedback

  5. #5
    PREMIUM MEMBER Avatar von mob
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    Ich würde auch ein Brief an die Deutschlandzentrale schreiben. Warum sich mit dem Fußvolk ärgern, die meistens eh keine Entscheidungsgewalt haben, als mit dem Kaiser zu reden.

    viel Erfolg...
    Gruß Marc

  6. #6
    Day-Date Avatar von Waschi.1
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    Hast du einen Ausdruck mit dem Ergebnis vom auslesen des Fehlerspeichers ? Ganz oft wird eine defekte Lambdasonde angezeigt und tatsächlich ist es der Kat der den Wirkungsgrad nicht mehr erreicht !
    Wenn du einen Fehlercode hast könnte ich Dir einen Tip geben ob die Sonden gewechselt hätten werden müssen.


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  7. #7
    Yacht-Master Avatar von Uhren-Fan
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    Hallo Dirk,

    gleich zu Beginn muss ich sagen, dass ich dir konkret nicht helfen kann. Das wird in der Tat nur ein Anwalt können. Allerdings kann ich dich mehr als verstehen. Die Begründung für Ablehnung der Rückzahlung, "sie haben ja dafür ein Neuteil", ist so was von unsinnig.
    Mit dieser Begründung kann man auch einen kapitalen Motorschaden diagnostizieren und einen Austauschmotor einbauen. Wenn man dann im Anschluss merkt, das eigentlich nur ein kleiner Schaden dafür verantwortlich war, dass der Motor nicht lief, kann man ja auch sagen, dass man dafür nun einen neuen Motor hat. Fakt ist, dass man das Neuteil eben überhaupt nicht brauchte.
    Ich habe durchaus sehr gute Erfahrungen mit Beschwerdebriefen gemacht. Sie sollten sachlich im Ton sein, nur die Fakten aufzählen und grundsätzlich an den höchsten verantwortlichen Mitarbeiter gerichtet sein. In deinem Fall der Leiter der Suzuki-Deutschlandvertretung. Wer das ist, erfährst du im Netz. Selbst wenn der dein Schreiben nicht liest, ist es immer ein Vorteil, wenn er aus dem Geschäftsführerbereich innerhalb der Firma nach unten zum Sachbearbeiter kommt. Und erwähne durchaus, dass du von dieser Vorgehensweise sehr enttäuscht bist
    Werner


    "Es ist besser, zu genießen und zu bereuen, als zu bereuen, dass man nicht genossen hat." (Giovanni Boccaccio)

  8. #8
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    Zitat Zitat von Waschi.1 Beitrag anzeigen
    Hast du einen Ausdruck mit dem Ergebnis vom auslesen des Fehlerspeichers ? Ganz oft wird eine defekte Lambdasonde angezeigt und tatsächlich ist es der Kat der den Wirkungsgrad nicht mehr erreicht !
    Wenn du einen Fehlercode hast könnte ich Dir einen Tip geben ob die Sonden gewechselt hätten werden müssen.
    Marian, nein, aber auf der Rechnung steht:

    Fehlerspeicher auslesen
    PO135(1)02 Sensor (H025)
    Heizungskreis Fehlschaltung

    Die Sonden hätten offenbar nicht gewechselt werden müssen - ansonsten wäre der fehler doch behoben, oder?

    Zitat Zitat von Uhren-Fan Beitrag anzeigen
    Hallo Dirk,

    gleich zu Beginn muss ich sagen, dass ich dir konkret nicht helfen kann. Das wird in der Tat nur ein Anwalt können. Allerdings kann ich dich mehr als verstehen. Die Begründung für Ablehnung der Rückzahlung, "sie haben ja dafür ein Neuteil", ist so was von unsinnig.
    Mit dieser Begründung kann man auch einen kapitalen Motorschaden diagnostizieren und einen Austauschmotor einbauen. Wenn man dann im Anschluss merkt, das eigentlich nur ein kleiner Schaden dafür verantwortlich war, dass der Motor nicht lief, kann man ja auch sagen, dass man dafür nun einen neuen Motor hat. Fakt ist, dass man das Neuteil eben überhaupt nicht brauchte.
    Ich habe durchaus sehr gute Erfahrungen mit Beschwerdebriefen gemacht. Sie sollten sachlich im Ton sein, nur die Fakten aufzählen und grundsätzlich an den höchsten verantwortlichen Mitarbeiter gerichtet sein. In deinem Fall der Leiter der Suzuki-Deutschlandvertretung. Wer das ist, erfährst du im Netz. Selbst wenn der dein Schreiben nicht liest, ist es immer ein Vorteil, wenn er aus dem Geschäftsführerbereich innerhalb der Firma nach unten zum Sachbearbeiter kommt. Und erwähne durchaus, dass du von dieser Vorgehensweise sehr enttäuscht bist
    Ungefähr so ist auch mein Empfinden!
    Geändert von 21prozent (19.05.2011 um 16:23 Uhr)

  9. #9
    Day-Date Avatar von Waschi.1
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    Heizkreis Fehlschaltung spricht aber eher für eine defekte Lambdasonde. Interessant wird wenn der Fehlercode aussagt das die Regelgrenze über- oder unterschritten wird.


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  10. #10
    PREMIUM MEMBER Avatar von Doktor Krone
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    ich würde mir so einen Schmarrn nicht bieten und einen Anwalt für mich sprechen bzw schreiben lassen! Ganz klar. Falsche Diagnose - falsche Behandlung. Und hierbei handelt es sich doch meines Wissens um sog. Werkverträge, d.h. daß der mit der Reparatur beauftragte auch seinen Auftrag zu erfüllen hat, und zwar nach den aktuellen Standards. Rechtsschutzversicherung könnte die Hemmschwelle erniedrigen - ist eine vorhanden?

    Lass Dir das nicht bieten, wo sin mer denn?
    Beste Grüße aus Hammer Melle

    Oliver


  11. #11
    Double-Red Avatar von madmax1982
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    Gibts nicht auch Schiedsstellen, die im Streitfall die Sache kostenlos anhören und eine Empfehlung aussprechen? Wenn ich micht recht erinnere, müssen sich Werkstätten, die Mitglieder in einer bestimmten Innung o.Ä. sind, sogar an den Schiedsspruch halten....


    Gruß, Max

    Bollinger!

    Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.

  12. #12
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    Genau, in den meisten Gegenden gibt es Ombudsmänner für das Kfz-Gewerbe, die in solchen Sachen entscheiden. Die allermeisten Händler/Werkstätten binden sich auch an die Schiedssprüche.
    Torsten.

  13. #13
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    und meines Wissens nach sind diese Ombudsmänner in der Regel selbst Werkstattinhaber. Eine Krähe............

  14. #14
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    Zitat Zitat von Ticktacktom Beitrag anzeigen
    und meines Wissens nach sind diese Ombudsmänner in der Regel selbst Werkstattinhaber. Eine Krähe............
    Da hast du sicher recht Tom. Aber ich würde es trotzdem erst mal über die KFZ Schiedsstelle versuchen. Meistens findet sich eine gute Lösung mit der der Kunde leben kann.

  15. #15
    PREMIUM MEMBER Avatar von Doktor Krone
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    Nochmal meine Meinung dazu: eindeutig Beschizz. Jetzt ein "Schiedsspruch", der beiden Parteien je zur Hälfte die Kosten auferlegt. Und das ohne Verschulden. Ist zwar nur Spekulation, aber so ein Ausgang ist doch dann wahrscheinlich. Ginge mir ganz klar gegen den Strich.
    Beste Grüße aus Hammer Melle

    Oliver


  16. #16
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    Es gibt genug Sachverständige, die korrekte Gutachten abliefern. Wachsam sollte man trotzdem sein. So schlecht, wie die Reparatur ausgeführt worden ist, so schlecht können auch Sachverständige und Gutachter sein.

    Ärgerlich ist die Sache allemal. Bin gespannt, wie es ausgeht. Erfolgte erfolglose Reparatur mit Austausch von intakten Teilen.

    Michael

  17. #17
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    Zitat Zitat von löwenzahn Beitrag anzeigen

    [...]

    Ärgerlich ist die Sache allemal. Bin gespannt, wie es ausgeht. Erfolgte erfolglose Reparatur mit Austausch von intakten Teilen.

    Michael
    Heute Nachmittag weiss ich hoffentlich mehr.

    Strategie:

    - Mit dem Werkstattleiter reden (das wird mich vermutlich nicht weiter bringen)
    - Versuchen, mit der Geschäftsleitung ins Gespräch zu kommen
    - Bei Nichterfolg darauf aufmerksam machen, dass ich das auf keinen Fall auf sich beruhen lassen werde. Hinweis darauf , dass die nächsten Schritte ein Brief an die Zentrale sein werden, ich Kontakt mit der Innung aufnehme und ggf. auch meine Rechtsanwältin einschalte.

    Mein Gott, es k*zt mich an
    Geändert von 21prozent (20.05.2011 um 10:13 Uhr)

  18. #18
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Den Hinweis würde ich mir sparen. Mach das mit den Briefen und der Anwältin, wenn dir danach ist, aber droh nicht damit. Drohungen beeindrucken niemanden und die Überraschung ist umso größer, wenn sowas unangekündigt kommt.
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

  19. #19
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    Ich hatte eher an einen "Hinweis" als an eine "Drohung" gedacht - aber du hast Recht, ich überdenke die Geschichte noch einmal...

    Hier gehts ja eigentlich nur um 300 Tacken und ich will mich ehrlich gesagt auch nicht unbedingt unverhältnissmässig damit befassen. Es nervt sowieso schon gewaltig sich mit so einem Sch**ss länger als 5 Minuten beschäftigen zu müssen

  20. #20
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Hinweis = Drohung in dem Fall

    Und für 300 Tacken kannst du schon nen schönen farbigen Halbkaräter kaufen. Und sowas verschenkt man vielleicht an seine Frau, aber nicht an seine Werkstatt.
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

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