Ich denke mal, es geht Tobias in erster Linie um die Frage, ob H-Kennzeichen grundsätzlich auch an gewerblichen Fahrzeugen erlaubt sind, nicht um Steuerersparnis oder sonstwelchen Kram. Also ist doch maßgeblich die Straßenverkehrszulassungsordnung, dort ab §21ff., insbesondere §23. Wenn die Betriebserlaubnis erteilt ist, darf das Fahrzeug seiner Bestimmung entsprechend verwendet werden, nach meiner Sicht also auch gewerblich. Eine andere Frage ist dann die von Steuererleichterungen bei H-Kennzeichen und gleichzeitiger gewerblicher Nutzung. Das hat aber dann nicht mehr mit der Nutzung des H-Kennzeichens in Bezug auf das Fahren zu tun, sondern nur noch steuerliche Relevanz. Ist wenigstens so meine Sicht. Wenn's also ums Finanzielle geht, Finanzamt fragen.
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10.05.2011, 19:48 #1477 Grüße!
Gerhard
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