Zur steuerlichen Behandlung von Oldtimer-Sportwagen hat übrigens das Finanzgericht Baden-Württemberg gerade als 1. Instanz entschieden, dass die Kosten eines Jaguar E Types gar nicht als Betriebsausgaben abziehbar seien, weil ein Oldtimer-Sportwagen ähnlich anzusehen sei wie eine Segelyacht, deren Kosten gesetzlich vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen sind (Az.: 6 K 2473/09). Es ist Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH eingelegt worden, man muss also abwarten, wie der BFH entscheidet oder ob er die Beschwerde annimmt (Az.: I B 42/11 ). Bei einem Citroen HY stellt sich dieses Problem aber wahrscheinlich nicht, ist ja kein Sportwagen...