Hallo,

Kojob hat sich bei der rückabwicklung in meinem fall schon korrekt verhalten, das ist i.O. so. Nur ist mein fall offensichtlich nicht der einzige Fall und an vielen uhren aus der Quelle sind hier ja auch schon fehler von und entdeckt worden.

Als verkäufer hat man imho schon eine verpflichtung gegenüber dem Käufer diesem auch mängelfreie ware abzuliefern:

Schliesslich reden wir hier nicht über kleine Peanutsbeträge. Hat man keine oder nur geringe Sachkenntnis, so kann man das nicht als Ausrede geltend machen.

Dann muss ich die uhr halt vor dem Ankauf von einem Fachmann (Uhrmacher) begutachten lasen. Wenn wir hier über billige Quartzuhren reden würden sähe die Sache sicherlich anders aus. Ich stehe halt auf dem Standpunkt, das schrottreife uhren nicht mehr in den verkauf, sondern auf den müll gehören!

Ein beispiel: ein Autohändler verkauft ein Auto, der Käufer verunglückt damit wegen bremsenversagens tödlich. Die Angehörigen wenden sich an den VK, der sagt, er kenne sich nicht aus und habe damit keinerlei Schuld am Ableben des Kunden. Wie sehr ihr diesen fall ? Ist zwar ein krasses Beispiel.

Ich will damit nur verdeutlichen das ein kunde Anspruch auf tadellos funktionierende Ware hat Der VK hat die Verpflichtung dem kunden ein einwandfreies Produkt abzuliefern, nicht mehr aber auch nciht weniger.

Und wenn die firma Rolex die revision einer uhr als wirtschaftlicher totalschaden (sinngemäß) ablehnt, so ist die Uhr leider ein teurer Haufen müll.

So und jetzt ist die Sache für mich ein für alle Mal erledigt ! Ich habe daraus gelernt.

Gruss an alle Rolexianer und Uhrenfreunde

Walti

In Memoriam:Wastel,3.3.93-13.12.04