gegen den willen des eigentümers darf rolex die uhr in keinen "ursprungszustand" zurück versetzen. siehe BGH urteil "rolex-uhr mit diamanten"

das rolex eine revision oder andere arbeiten ablehnen kann, sofern einem umbau nicht zugestimmt wird, ist natürlich was anderes..

rolex darf auch keine fakes oder franken einbehalten, sofern sie nicht im geschäftlichen verkehr verwendet werden. ich denke hier halten sich einige legenden hartnäckig..

ET