Da Du ja als Privatperson / Nichtunternehmer handelst, gilt der Grundsatz:

Dienstleistungen an Nichtunternehmer gelten als am Sitz des Leistenden erbracht und sind auch hier zu besteuern.

Bei B2B wirds schon ein wenig komplizierter.

Hier gibt es durchaus Ausnahmen für die Ortsfindung bei der Leistungserbringung.

Z. B. Dienstleistungen auf dem Gebiet Kultur, Künste, Wissenschaft, Messen etc. sind nicht wie üblich am Sitz des Leistungsempfängers zu besteuern, sondern am Ort der Leistungserbringung / -ausführung.

Wobei ich jetzt ehrlich gesagt aus dem Stegreif heraus auch keine Ahnung habe, wie es sich bei B2B mit Urheberrechten genau verhällt.