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Allerdings gibt es zumindest in Deutschland eine Verordnung zur Signallichttauglichkeit von Brillengläsern im Strassenverkehr (von wegen Blaulich),
so dass nicht jedes dieser Gläser im Strassenverkehr zugelassen ist.
Man hätte sich doch auch gewundert, wenn nicht. Nicht auszudenken, wenn von hinten ein Auto mit rotem Funkellicht und Aufschrift Polizei ranrast, und man lässt ihn nicht vorbei, weil man das Blaulicht nicht als blau identifiziert hat. Da MUSS es eine Verordnung geben.