Zum WiWo-Artikel von Herrn Tichy: Er betreibt, was er beklagt: Ungenauigkeit um der Polarisierung willen. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass die deutsche Regierung den Notstand ausgerufen hätte.
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Thema: Beben in Japan
Hybrid-Darstellung
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20.03.2011, 12:12 #1Yacht-Master
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20.03.2011, 13:06 #2
das ist nicht richtig: Ich zitiere die Bundesregierung:
Hieraus resultiert die Notwendigkeit, die Lage unter Berücksichtigung der aktuellen Ereignisse vorbehaltlos zu analysieren und hieraus die entsprechenden Schlüsse zu ziehen. Für die dreimonatige Betriebseinstellung der sieben ältesten Anlagen als vorläufige aufsichtliche Maßnahmen sieht das Atomgesetz in § 19 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 eine einschlägige Rechtsgrundlage vor. Auf dieser Rechtsgrundlage kann bei Vorliegen eines Gefahrenverdachts die einstweilige Betriebseinstellung angeordnet werden.
19, 3 des Atomgesetzes ist eine Notstandsregelung:
Die Aufsichtsbehörde kann anordnen, daß ein Zustand beseitigt wird ... aus dem sich durch die Wirkung ionisierender Strahlen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter ergeben können.Martin
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