Richtig, die Verankerung ist (unter anderem) Bestandteil der Einstufung des Tresors (eigentlich Wertschrank) in die entsprechende Sicherheitsstufe.
Ohne vorgeschriebene Verankerung ist der Versicherungsschutz futsch.
Das ist so nicht ganz richtig. Wiegt der Tresor > 1 to, und ist er während der Rohrbauphase in einen Raum gebracht worden, aus dem er Aufgrund der späteren
Türgeometrie nicht mehr rausgebracht werden kann, kann auf die Verankerung verzichtet werden. Ist zumindest in Ö so. Bedingung: Verbindung mit der EMA muß sein.