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Thema: So nicht!

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Deepsea Avatar von FloMUC
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    Richtig, die Verankerung ist (unter anderem) Bestandteil der Einstufung des Tresors (eigentlich Wertschrank) in die entsprechende Sicherheitsstufe.
    Ohne vorgeschriebene Verankerung ist der Versicherungsschutz futsch.
    Das ist so nicht ganz richtig. Wiegt der Tresor > 1 to, und ist er während der Rohrbauphase in einen Raum gebracht worden, aus dem er Aufgrund der späteren
    Türgeometrie nicht mehr rausgebracht werden kann, kann auf die Verankerung verzichtet werden. Ist zumindest in Ö so. Bedingung: Verbindung mit der EMA muß sein.

  2. #2
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    Ich hab ne Glock 19, 9mm, sowie ne SIG P226 9mm einen hervorragenden Anwalt mit einem Stundenlohne von 550,- CHF (Dr. Valentin Landmann) lebe alleine im Haushalt besitze ne 116710 die ständig am Arm ist, falls jemandem langweilig ist und er meint einen Mitmenschen schaden zu müssen, kann sein Glück gerne mal versuchen. Die von Charles geschilderte Paranoia find ich ein wenig übertrieben, zumindest für meine bescheidenen Verhältnisse.
    Geändert von subway (08.03.2011 um 20:28 Uhr)

  3. #3
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Zitat Zitat von subway Beitrag anzeigen
    Ich hab ne Glock 19, 9mm, sowie ne SIG P226 9mm einen hervorragenden Anwalt mit einem Stundenlohne von 550,- CHF (Dr. Valentin Landmann) lebe alleine im Haushalt besitze ne 116710 die ständig am Arm ist, falls jemandem langweilig ist und er meint einen Mitmenschen schaden zu müssen, kann sein Glück gerne mal versuchen. Die von Charles geschilderte Paranoia find ich ein wenig übertrieben, zumindest für meine bescheidenen Verhältnisse.
    Ah, endlich mal einer, der die Problematik aus Männerperspektive wahrnimmt und sich nicht hinter Tresoren und Versicherungen versteckt. Hoffentlich arbeitet deine Freund-Feind-Erkennung schnell genug beim Pizzaboten. und weiß dein Anwalt, daß er hier als Schirmherr der Psychopathen-Selbsthilfegruppe genannt wird?
    Beste Grüße, Tobias

    I didn't say it's fun

  4. #4
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    Zitat Zitat von Donluigi Beitrag anzeigen
    weiß dein Anwalt, daß er hier als Schirmherr der Psychopathen-Selbsthilfegruppe genannt wird?
    Ich kanns Dir ende der Woche sagen, ich seh ihn am Freitag. Aber mal ehrlich, was wäre die Welt ohne Psychos ;-)

  5. #5
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    Zitat Zitat von subway Beitrag anzeigen
    Ich hab ... einen hervorragenden Anwalt ... Dr. Valentin Landmann ... für meine bescheidenen Verhältnisse.
    Wer den hervorragenden Valentin Landmann als Anwalt hat, lebt nicht in bescheidenen Verhältnissen! Vielleicht allerdings in bescheidener Umgebung.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Charles. Beitrag anzeigen
    Wer den hervorragenden Valentin Landmann als Anwalt hat, lebt nicht in bescheidenen Verhältnissen! Vielleicht allerdings in bescheidener Umgebung.
    Jetzt mal ehrlich, ich finde es verachtend wenn ein Mensch einen anderen ausraubt. Meine Nachbarin wurde vor ca. 2 Jahren mal ausgeraubt. Sie war nicht im Haus, die Täter haben nichts grossartiges mitehen lassen. Aber die Nachbarin hat all ihre Unterwäsche, Kleidung etc. weggeschmissen weil sie mit der Psychischen Belastung nicht klar kam, dass ein Fremder Mann ihre sachen angefasst und durchwühlt hatte.

    Sollche Menschen gehören bestraft, naja unsere Gesetze sind im Verhältnis was die Leidtragende Person eventell dass Leben lang mit sich trägt absolut nicht im Verhältnis. Wenn sich jemand in ein Fremdes Haus schleicht und muss damit rechnen eine aufs Maul zu bekommen, sozusagen Berufsrisiko :-)

    Nein Charles der Valentin vertritt mich und meine Geschäfte schon seit gut 4 Jahren und ich muss sagen der Mann hängt sich für seine Klienten rein. Ich bin mit meinem Umfeld ganz schön zufrieden.

    PS: Woher kennst Du den Valentin? Bist Du auch aus ZH (keine angst, will dich nicht ausrauben)

    Gruss
    Geändert von subway (08.03.2011 um 22:44 Uhr)

  7. #7
    Submariner Avatar von ox-vorm-berg
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    Zitat Zitat von subway Beitrag anzeigen
    Wenn sich jemand in ein Fremdes Haus schleicht und muss damit rechnen eine aufs Maul zu bekommen, sozusagen Berufsrisiko :-)
    Ist das die gängige Rechtslage? Mir wurde immer erzählt, dass man Einbrecher nicht vermöbeln darf, weil sonst Körperverletzung. Bitte um Aufklärung.
    Beitrag mit freundlicher Unterstützung von Mathias


  8. #8
    Gesperrter User
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    Zitat Zitat von ox-vorm-berg Beitrag anzeigen
    Ist das die gängige Rechtslage? Mir wurde immer erzählt, dass man Einbrecher nicht vermöbeln darf, weil sonst Körperverletzung. Bitte um Aufklärung.
    Mir wurde auch immer erzählt, dass man nicht in ein Fremdes Haus einbrechen darf, oder irre ich mich da. Bitte um Aufklärung.

  9. #9
    Submariner Avatar von ox-vorm-berg
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    Zitat Zitat von subway Beitrag anzeigen
    Mir wurde auch immer erzählt, dass man nicht in ein Fremdes Haus einbrechen darf, oder irre ich mich da. Bitte um Aufklärung.
    Kein Grund gleich patzig zu werden. War eine normale Frage zur Selbstjustiz, die hoffentlich noch beantwortet wird. Schade, dass man höfliche Umgangsformen offenbar nicht mit Geld kaufen kann.
    Beitrag mit freundlicher Unterstützung von Mathias


  10. #10
    PREMIUM MEMBER Avatar von jk737
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    Zitat Zitat von subway Beitrag anzeigen
    Ich hab ne Glock 19, 9mm, sowie ne SIG P226 9mm einen hervorragenden Anwalt mit einem Stundenlohne von 550,- CHF (Dr. Valentin Landmann) lebe alleine im Haushalt besitze ne 116710 die ständig am Arm ist, falls jemandem langweilig ist und er meint einen Mitmenschen schaden zu müssen, kann sein Glück gerne mal versuchen. Die von Charles geschilderte Paranoia find ich ein wenig übertrieben, zumindest für meine bescheidenen Verhältnisse.


    Grüße -- Jürgen


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