Zitat Zitat von subway Beitrag anzeigen
Wenn sich jemand in ein Fremdes Haus schleicht und muss damit rechnen eine aufs Maul zu bekommen, sozusagen Berufsrisiko :-)
Ist das die gängige Rechtslage? Mir wurde immer erzählt, dass man Einbrecher nicht vermöbeln darf, weil sonst Körperverletzung. Bitte um Aufklärung.