In den VHB 2008 ist eindeutig geregelt was Wertsachen sind. Stahluhren gehören nicht dazu.

Das man im Schadenfall den Wert durch Anschaffungsbelege o. Ä. nachweisen muss, versteht sich von selbst.
Die schriftliche Aussage des Kollegen, das Uhren Schmucksachen sind, kann ich nicht nachvollziehen.
Im Klagefall würde der Versicherer nicht so gut aussehen.