Zitat Zitat von siebensieben Beitrag anzeigen
dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob er so läuft, wie er früher mal einreguliert war. Im Übrigen wird ja sowieso nur das Werk ohne Gehäuse geprüft, wenn man Pech hat, ist die Chronometerqualität schon nach dem Einbau wieder futsch. Aber wie gesagt: Dass eine Uhr sich Chronometer nennen darf, ist einzig auf die erfolgte Werk-Prüfung zurückzuführen. Was danach passiert, ist völlig egal.
Damit magst Du technisch durchaus Recht haben, der Jurist in mir drängt mich trotzdem, dieser Ansicht zu widersprechen. Denn es wird wohl doch als implizit zugesicherte Eigenschaft des Herstellers gesehen werden können, aufgrund der Art wie derartige Uhren verkauft werden ... und daher wird wohl auch jeder betroffene Hersteller im Rahmen der Garantie eine entsprechend kostenfreie Nachjustierung vornehmen, wenn die Uhr dann doch noch innerhalb der Parameter läuft und der Kunde sich daran stört ...