Zitat Zitat von NicoH Beitrag anzeigen
Wenn der Schädiger nicht strafrechtlich verfolgt wird, hast Du keinen Nachteil. Du hast auch keinen Vorteil dadurch, dass er verfolgt wird. Wenn das verfolgt wird, müsstest Du später meist auch als Zeuge zu Gericht.

Ich empfehle immer, *keinen* Strafantrag zu stellen.
Grundsätzlich richtig. Es kann aber Fallkonstellationen geben, bei denen eine spätere Akteneinsicht im Strafverfahren nützlich ist. Und die gibt es nur, wenn ein Ermittlungsverfahren auch betrieben wird.
Das gilt bei schwierigen Sachverhalten und/oder in Fällen, bei denen die eigene Beweissituation nicht komfortabel ist. Dann leistet im Ermittlungsverfahren die Staatsanwaltschaft kostenlos die Sachverhaltsaufklärung und im ggf. notwendigen Zivielverfahren (Schadensersatz, Schmerzensgeld) kann die Akte beigezogen werden.
Im Übrigen kann ein Strafantrag jederzeit zurückgenommen werden.