Ich benötige nun auch mal einen fachkundigen Rat. Ich bin Geschädigter in Sachen fahrlässiger Körperverletzung bei Verkehrsunfall.
Nun erhalte Ich ein Schreiben des hiesigen Polizeipräsidium mit drei Ankreuz-Möglichkeiten:
Strafantrag
1.stelle ich / wir hiermit Strafantrag ( Hinweis : Die Geltendmachung von zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen ist hiervon nicht berührt)
2.behalten Ich / wir uns die Stellung eines Strafantrages vor
( Es ist uns/mir bekannt, dass Ich / wir die Antragsfrist selbständig wahrzunehmen habe )
3.stelle Ich / wir hiermit keinen Strafantrag ( Hinweis: Diese Erklärung ist unwiderruflich )
Helft mir bitte mal weiter. Ich ging davon aus , dass bei einer Körperverletzung automatisch Strafanzeige gestellt wird.
Ich habe nun mehre Meinungen / Aussagen bekommen.
Die da heißen: Auch wenn Ich Punkt 3 ankreuze, wird der Schädiger eine Anzeige von der Polizei / Staatsanwaltbekommen.
Welche Nachteile könnte Ich bekommen wenn Ich 3 ankreuze.
Welche Vorteile der Schädiger.
Welche Vorteile habe Ich wenn ich 1 ankreuze.
Welche Nachteile hat der Schädiger.
Danke Euch im vorraus. Ihr habt bestimmt genug Erfahrung, mir bei dieser Sache weiterzuhelfen.
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27.01.2011, 20:55 #1
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Habe ein Brett vor dem Kopf.Es geht um eine Strafanzeige wegen fahrlässiger KV
Geändert von Rolexplo (27.01.2011 um 20:57 Uhr) Grund: .
gruß Jörg
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