Hallo,

Der Paragraph bezieht sich auf die Rückzahlung von Darlehen, also hier nicht anwendbar.

Kann es sein, das der Bausparvertrag nicht nur zuteilungsreif, sondern auch "voll" (überspart) war?

In den Bedingungen muss stehen, bei wieviel Prozent Guthaben das der Fall ist. Dann ist die Kündigung rechtens. Bei 100 % ist immer Schluß. Es gibt übrigens immer noch Kassen und Tarife, die knapp 4% anbieten. Ich kann hier die Badenia nennen. 1% Grundverzinsung mit 300% Zinsbonus bei Zuteilung und Darlehensverzicht. Das macht über 3,8 % effektiv!

Viele Grüße
Uwe