Internet Angebote sind IMMER, IMMER unverbindlich!! Die Betonung liegt hier auf IMMER! Internet Angebote sollen in erster Linie zu Werbezwecken dienen! Die ist im ZGB (Zivilgesetzbuch) im Teil Obligationenrecht unter Verträge zu finden! Deshalb muss der Anbieter nicht auf Deine Forderung eingehen, Vertrag hin od. her. Erst dann ist ein Vertrag gültig, wenn er Hanschriftilich oder per Schreibgerät (PC) ausgedruckt und von beiden Parteien Handrschriftlich unterschrieben wurde.
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Thema: Rechtsfrage Mietwagen
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19.01.2011, 19:32 #4Gesperrter User
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Geändert von subway (19.01.2011 um 19:34 Uhr)
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