Ein normaler Allein-Auftrag schließt Privatverkauf nie aus!
Ein Ausschluß des Privatverkaufs muß extern handschriftlich
festgehalten werden und nennt sich dann "qualifizierter Allein-Auftrag".
An einem solchen werden juristisch hohe Ansprüche gestellt.
Gruß
Robby
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Baum-Darstellung
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17.01.2011, 09:33 #11"Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"
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