Ergebnis 1 bis 10 von 10
  1. #1
    COMEX & Geprüftes Mitglied Avatar von Essentials
    Registriert seit
    14.05.2006
    Beiträge
    5.050

    Heizungswartung - muss Mieter zahlen ?

    Hi Members, kurze Frage an die Experten: muss der Mieter eines Einfamilienhauses für die Wartung der Heizung bezahlen oder gehören diese Kosten dem Vermieter ? Thx !


    "Entspanne Dich. Lass das Steuer los. Trudle durch die Welt. Sie ist so schön." Kurt Tucholsky

    Gruss, Joachim

  2. #2
    RAMichel
    Gast
    Die Kosten der Prüfung durch einen fachlich kompetenten Monteur können im Rahmen der Heizkostenabrechnung auf den Mietling umgelegt werden, nicht aber Reparaturkosten, die ihm Rahmen der Wartung gleich mit durchgeführt werden. Wenn Wartung und Reparatur zusammenfallen, muß ggf. anhand von Vorjahresrechnungen der reine Wartungskostenanteil herausgerechnet werden. Ist das nicht möglich, so können die nicht ermittelbaren Wartungskosten nicht auf den Mietling abgewälzt werden.
    Bei Alles-inklusive-Wartungsverträgen sind evtl anfallende Reparaturen mit abgedeckt. Hier kann man sich wunderbar streiten, inwieweit diese Wartungskosten herausgerechnet und umgelegt werden können, wenn der Monteur keine Kostentrennung im A-I-Vertrag vornimmt.

  3. #3
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Heisst das wirklich Mietling?

  4. #4
    Steve McQueen Avatar von paddy
    Registriert seit
    24.06.2004
    Ort
    Glanum
    Beiträge
    24.666
    Ich lehne mich jetzt mal ganz weit aus dem Fenster und sage ja, so etwa vom 14. bis ins 16. Jahrhundert.
    Geändert von paddy (11.01.2011 um 21:32 Uhr)
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  5. #5
    Moderator Avatar von Spacewalker
    Registriert seit
    16.07.2008
    Ort
    Fox Club West Chapter
    Beiträge
    11.523
    Zitat Zitat von paddy Beitrag anzeigen
    Ich lehne mich jetzt mal ganz weit aus dem Fenster und sage ja, so etwa vom 14. bis ins 16. Jahrhundert.
    Der Begriff Mietling ist wohl doch schon etwas älter und hat nicht wirklich was mit der Fragestellung zu tun.
    Gruß, Stefan



    Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.

  6. #6
    GODFATHER Avatar von Mawal
    Registriert seit
    24.12.2004
    Beiträge
    20.100
    Blog-Einträge
    27
    Zitat Zitat von paddy Beitrag anzeigen
    Ich lehne mich jetzt mal ganz weit aus dem Fenster und sage ja, so etwa vom 14. bis ins 16. Jahrhundert.
    und war damals mit den Wartungskosten der Heizung, umlegbar auf den Mietling oder nicht...
    Martin

    Everything!

  7. #7
    COMEX & Geprüftes Mitglied Avatar von Essentials
    Registriert seit
    14.05.2006
    Beiträge
    5.050
    Themenstarter
    Dank Dir, Thomas !


    "Entspanne Dich. Lass das Steuer los. Trudle durch die Welt. Sie ist so schön." Kurt Tucholsky

    Gruss, Joachim

  8. #8
    Damals war der komplette Mietling umlegbar.
    77 Grüße!
    Gerhard

  9. #9
    Submariner Avatar von Ebby
    Registriert seit
    30.11.2010
    Ort
    Eutin
    Beiträge
    449
    Zitat Zitat von siebensieben Beitrag anzeigen
    Damals war der komplette Mietling umlegbar.
    Viele Grüße aus dem Norden
    Andreas

  10. #10
    RAMichel
    Gast
    Zitat Zitat von siebensieben Beitrag anzeigen
    Damals war der komplette Mietling umlegbar.
    Har har har, sehr schön.
    Der Mietling war ursprünglich wohl ein Hirtengehilfe. Aber auf Mieter paßt es auch sehr schön. In hiesigen Juristenkreisen wird der Begriff gern als terminus technicus verwendet.

Ähnliche Themen

  1. Zoll bei Erwerb aus Drittland oder wer muss zahlen
    Von Zwillingspapa im Forum Rolex - Kaufberatung
    Antworten: 19
    Letzter Beitrag: 20.02.2010, 12:36
  2. ebay muss 40 Mio. € an LVMH zahlen
    Von Mawal im Forum Off Topic
    Antworten: 35
    Letzter Beitrag: 15.07.2008, 09:49
  3. Antworten: 19
    Letzter Beitrag: 01.06.2007, 15:02

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •