Die Kosten der Prüfung durch einen fachlich kompetenten Monteur können im Rahmen der Heizkostenabrechnung auf den Mietling umgelegt werden, nicht aber Reparaturkosten, die ihm Rahmen der Wartung gleich mit durchgeführt werden. Wenn Wartung und Reparatur zusammenfallen, muß ggf. anhand von Vorjahresrechnungen der reine Wartungskostenanteil herausgerechnet werden. Ist das nicht möglich, so können die nicht ermittelbaren Wartungskosten nicht auf den Mietling abgewälzt werden.
Bei Alles-inklusive-Wartungsverträgen sind evtl anfallende Reparaturen mit abgedeckt. Hier kann man sich wunderbar streiten, inwieweit diese Wartungskosten herausgerechnet und umgelegt werden können, wenn der Monteur keine Kostentrennung im A-I-Vertrag vornimmt.