Es handelt sich um einen verdeckten Transportschaden und einen offensichtlichen Mangel. Der Händler muß den Mangel beseitigen. Wie das geschieht ist nicht DEIN Problem. Mangel dem Händler anzeigen und zurücklehnen.
Beweislast liegt nicht bei Dir. Beweislastumkehr erst nach 6 Monaten.
Ergebnis 1 bis 9 von 9
Hybrid-Darstellung
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21.12.2010, 10:38 #1ehemaliges mitgliedGast
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