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  1. #1

    Aufbegehren gegen drohendes Bußgeld sinnvoll?

    Hallo zusammen,

    ich brauche Euren Rat: ich bin vor kurzem bei "gelb" über die Ampel gefahren, die in dem selben Moment scheinbar nach "rot" umgesprungen ist. Zwei Polizisten wollen das gesehen haben und haben mich gestoppt.

    Nun warte ich voller Vorfreude auf den behördlichen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle

    Frage: lohnt sich hier ein Aufbegehren gegen die Staatsgewalt oder gar der Gang zum Fachanwalt für Verkehrsrecht mit Akteneinsicht und allem pi-pa-po? Oder würdet Ihr einfach zahlen + Punkte kassieren + gut isses?

    Was sind Eure Erfahrungen?
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  2. #2
    Officially Certified DoT Winner 2013, 2014 & 2016 Avatar von ferryporsche356
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    Zahlen + Punkte kassieren + gut isses.

    Die Chancen sind wohl relativ gering.
    Wenn Du allerdings eine Rechtschutzversicherung hast die dafür aufkommt wäre es einen Versuch wert.
    Ansonsten: Mund abputzen und weitermachen.


    Beste Grüße,
    Charly

    WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD

  3. #3
    RAMichel
    Gast
    Ab zum erfahrenen Anwalt. Wenn der die Zeugen richtig rannimmt, werden deren Erinnerungen mit einem Mal sehr schlecht und ungenau. Könnt ich wetten :-)

  4. #4
    Das Forum entwickelt sich inzwischen zum Fachforum für Verkehrsrecht, so hat's manchmal den Anschein. - Wenn Du bei gelb gefahren bist, wo ist das Problem? Unter Eid Aussagen, dass es definitiv gelb und nicht rot war.
    77 Grüße!
    Gerhard

  5. #5
    Milgauss
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    Die haben's gesehen, sonst hätten die Dich nicht angehalten! Ich behaupte, zu 99,9 % ist das in Deutschland so. Kopfgeld gibts woanders...

    Grüße,

    Oli

  6. #6
    Yacht-Master Avatar von Uhren-Fan
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    Zitat Zitat von RAMichel Beitrag anzeigen
    Ab zum erfahrenen Anwalt. Wenn der die Zeugen richtig rannimmt, werden deren Erinnerungen mit einem Mal sehr schlecht und ungenau. Könnt ich wetten :-)
    Ich könnte mir gut vorstellen, dass den beiden Polizisten jetzt schon die Knie schlottern.

    Man sollte zuerst sich selber gegenüber ehrlich sein.
    Werner


    "Es ist besser, zu genießen und zu bereuen, als zu bereuen, dass man nicht genossen hat." (Giovanni Boccaccio)

  7. #7
    Milgauss
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    Zitat Zitat von Uhren-Fan Beitrag anzeigen
    Ich könnte mir gut vorstellen, dass den beiden Polizisten jetzt schon die Knie schlottern.

  8. #8
    Freccione Avatar von eos
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    Sicherstellen, dass es ein "nicht qualifizierter Rotlichtverstoß" wird, notfalls mit Hilfe eine Anwalts, denn so gibt 's wenigstens kein Fahrverbot AFAIK.
    --
    Beste Grüße, Andreas

  9. #9
    Day-Date Avatar von Butch
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    Ich möchte mich nicht an halbgaren oder ungaren Empfehlungen beteiligen, aber die Polizisten werden sich wahrscheinlich wirklich nicht mehr an diesen Einzelfall erinnern können..?! Das müssen sie aber auch nicht-weil es reichlich lebensfremd und in hohem Maße fragwürdig wäre, sich bei einer Vielzahl von ähnlich gelagerten Fällen hier besonders präzise erinnern zu können.

    Das führt also keineswegs grudsätzlich zur Einstellung des Verfahrens.

    Wenn die Örtlichkeit und der Feststellungsort sowie die damit verbundenen Sichtverhältnisse unzweifelhaft sind (dies wäre hier u.U. mit anwaltlicher Hilfe zu prüfen)- und auch sonst alle Formvorschriften beachtet wurden, sind die Erfolgschancen eher sehr schlecht.

    Im Übrigen ist der Einwand einer gegenteiligen "Aussage unter Eid" hier auch nicht zutreffend, da es das deutsche Recht ausdrücklich vorsieht, dass man sich als Betroffener (Owi) und/oder Beschuldigter (Straftat) nicht selbst beschuldigen muss. Es ist also durchaus nicht stafbewehrt vor Gericht zu lügen, wenn man selbst angeklagt oder beschuldigt ist.
    Schon alleine deshalb kommt eine Aussage "unter Eid" hier nicht in Betracht.
    Dies gilt natürlich nicht für etwaige Zeugen, die müssen die Wahrheit sagen und können auch vereidigt werden. Allerdings machen die Gerichte hier von in banalen Owi-Verfahren nur höchst selten Gebrauch.

    Ich bin jetzt mal ganz ehrlich und denke auch, dass die Ampel im Moment des Passierens wohl auch Rotlicht anzeigte. Dies nimmt man aus einem fahrenden Fahrzeug auch anders wahr, als wenn man aus fixer Position gezielt auf einen solchen Vorgang achtet. Man braucht sich nur daran zu erinnern, wenn man selbst einmal an einem beampelten Fußgängerüberweg steht.... :-(.

    Es ist und bleibt ja ein eher geringfügiger Verstoß, der mit einem noch zu verkraftenden Bußgeld geahndet wird.

    Ich würde zahlen und weiterhin fröhlich sein.

    Gruß in den Tag...
    Geändert von Butch (16.12.2010 um 07:19 Uhr)
    Schöne Grüße-"Butch" Friedel

  10. #10
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    Zeigt die Ampel Gelb, darf noch ausnahmsweise weiter gefahren werden, aber lediglich dann, wenn mittleres Bremsen das Fahrzeug nicht mehr vor der Haltlinie zum Stehen brächte. Wer bei Gelb stark bremst, handelt in aller Regel korrekt. Ein auffahrendes Fahrzeug ist in diesen Fällen meist der hauptsächlich schuldige Unfallverursacher (auf Grund mangelnden Sicherheitsabstands). Diese Verantwortung des Nachfolgenden ist nur dann ausgeschlossen, wenn der Abbremsende bewusst einen Auffahrunfall provozieren wollte. Ohne Beweise (Zeugen) wird ein derartiger Nachweis jedoch schwierig sein.

    In der Verwaltungsvorschrift zur deutschen StVO wird die Dauer der Gelblichtphase abhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Zufahrt folgendermaßen empfohlen: 3 s bei zul. v = 50 km/h, 4 s bei zul. v = 60 km/h und 5 s bei zul. v = 70 km/h (siehe § 37 Punkt 17 XI. VwV zur StVO). Die Gelblichtphase wird auch Entleerungsphase und Räumungszeit genannt, da es während dieser Zeit möglich sein sollte, den nachfolgenden Straßenabschnitt für den Verkehr zu räumen, der die Grünphase erhalten wird.




    ich behaupte mal: die Ampel war schon etwas länger gelb, oder ?


    also: zahlen und glücklich sein
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  11. #11
    Sea-Dweller Avatar von PIMP
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    Zitat Zitat von RAMichel Beitrag anzeigen
    Ab zum erfahrenen Anwalt. Wenn der die Zeugen richtig rannimmt, werden deren Erinnerungen mit einem Mal sehr schlecht und ungenau. Könnt ich wetten :-)
    Dito. Jeder vernünftige Richter stellt sowas ein, u.U. auch auf Kosten der Staatskasse. Immerhin gilt auch im OWi Bereicht "in dubio pro reo".

    Edit: Mit einer gescheiten Einlassung wird das Verfahren womöglich schon von der Bußgeldstelle eingestellt.
    Geändert von PIMP (16.12.2010 um 11:40 Uhr)
    Gruß, Erik

  12. #12
    Day-Date Avatar von Butch
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    Ich sehe nur noch nicht, wo hier das "dubio" sein soll...

    Da so ziemlich jeder Verstoß zunächst einmal in Abrede gestellt wird, gäbe es vor lauter "dubios" ja gar keine "reos" mehr....

    Da gab es doch einmal etwas mit einer Fee...
    Schöne Grüße-"Butch" Friedel

  13. #13
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Zitat Zitat von PIMP Beitrag anzeigen
    Dito. Jeder vernünftige Richter stellt sowas ein, u.U. auch auf Kosten der Staatskasse. Immerhin gilt auch im OWi Bereicht "in dubio pro reo".

    Edit: Mit einer gescheiten Einlassung wird das Verfahren womöglich schon von der Bußgeldstelle eingestellt.
    So sehe ich das auch. Aber genau diese gescheite Einlassung würde ich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht oder Strafrecht (dazu gehört das Owi-Recht iwS) fertigen lassen. Laienhafte Darstellungen führen meist nicht zum Erfolg, sondern zu einem schönen Bussgeld und vor allem mal eben zu 3 oder sogar 4 Punkten, wenn nicht schlimmstenfalls 1 Monat Fahrverbot, sollte einem sogar ein qualifizierter Rotlichtverstoss vorgeworfen werden.

    Aber macht von mir aus, was ihr wollt. Ich jedenfalls wehre mich schon aus Prinzip gegen jeden noch so lapidaren Bussgeldvorwurf - und dies seit Jahren mit erheblichem Erfolg..... ;-))))

  14. #14
    RAMichel
    Gast
    Zitat Zitat von PIMP Beitrag anzeigen
    Dito. Jeder vernünftige Richter stellt sowas ein, u.U. auch auf Kosten der Staatskasse. Immerhin gilt auch im OWi Bereicht "in dubio pro reo".

    Edit: Mit einer gescheiten Einlassung wird das Verfahren womöglich schon von der Bußgeldstelle eingestellt.
    Einfach nur drauflos argumentieren ist hier nicht die Lösung. Vielmehr sollte man u.a. die Perspektive, aus welcher die Polizisten den Verstoß wahrgenommen haben wollen, überprüfen. Meist stehen die nämlich bis zu 50 Meter hinter der LZA, so dass sich schon daraus ein erhebliches Fehlerpotential ergibt. Ggf. muß man nach erfolgter Akteneinsicht hier noch weitere Informationen (z.B. ob es eine Videodokumentation gibt) anfordern. Danach liegt dann eine Verfahrenseinstellung im Bereich des Möglichen.

  15. #15
    Air-King
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    Ab zum Anwalt und der wird die Sache schon richten. Alleine hat man da relativ geringe Chancen. Ansonsten leiber Zahlen und die Faust in der Tasche ballen.

  16. #16
    Date
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    Themenstarter
    Danke an alle, die mit Ihren Argumenten und Erfahrungen geholfen haben. Der Eingang des Bescheides wird den Vorwurf sicherlich konkretisieren, einfacher vs. qualifizierter Verstoss, das wohl die entscheidende Frage. Bei einem einfachen Verstoss, von dem ich bis jetzt ausgehe, hätte ich momentan die Tendenz zu zahlen und die Punkte zu kassieren.

    Ich kann auch nicht so recht einschätzen, was der Gang zum Anwalt für Kosten nach sich zieht und welche Erfolgschance das hat. Im schlechtesten Fall müsste ich dann das Bußgeld (plus Bearbeitungsgebühr) und den Anwalt zahlen...
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  17. #17
    RAMichel
    Gast
    Wer nicht wagt, der nicht gewinnt. Schließ für die kommenden Sachen mal schnell eine Rechtsschutzversicherung ab.

  18. #18
    Milgauss Avatar von Rollit
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    Vergiss es! Ich hatte den gleichen Fall. Nur war es bei mir ein Polizist auf dem Motorrad, zwei Mann im Auto und es war wirklich Gelb. Vor Gericht habe ich trotzdem kein Recht bekommen.

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