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  1. #1
    Submariner
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    Einen Vorteil hat übrigens die gesetzliche Rentenversicherung gegenüber den privaten Produkten wie klassischer Renten- und Lebensversicherung, Rieser- oder Rürup-Rente:

    Die klassischen Produkte (nicht die fondsbasierten) investieren einen recht großen Anteil des angesparten Vermögens in europäischen Staatsanleihen. Hier besteht durchaus ein Ausfallrisiko (auch deutsche Staatsanleihen haben sich ja im letzten Jahrhundert gleich mehrfach als fast wertlos herausgestellt).

    Da die gesetzliche Rentenversicherung nichts anspart, kann hier auch nichts verloren gehen. Die Ansprüche würden bei staatlichen Rentenversicherung immer von den jeweils Arbeitenden an die Rentenempfänger gezahlt.

    Noch ein kleines Argument gegen private Rentenversicherungen: Die Rentenversicherer rechnen heute aus Vorsichtsgründen und auch, um die Sparer etwas zu beschei**en mit übertrieben hohen Lebenswartungen. Sie zahlen daher im Alter eine niedrigere Rente, als eigentlich bei realistischer Schätzung gezahlt werden könnte. Vom Gewinn, der dadurch entsteht, dass die Rentenempfänger dann doch früher versterben, behalten die Versicherer meiner Kenntnis nach 25%, nur 75% des Risikogewinns kommen wieder den Rentenempfängern zu Gute.

    Meine Empfehlung: Lieber ein paar Rolex-Sport-Modelle zur Seite legen, regelmäßig ETF-Fonds auf z.B. den DAX oder solide Aktienwerte kaufen, in eine eigengenutzte Immobilie investieren oder regelmäßig ein paar Krügerrands ins Bankschließfach oder den Safe tun.

  2. #2
    Daytona Avatar von Agent0815
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    Zitat Zitat von PD911 Beitrag anzeigen
    Die Rentenversicherer rechnen heute aus Vorsichtsgründen und auch, um die Sparer etwas zu beschei**en mit übertrieben hohen Lebenswartungen.

    Meine Empfehlung: Lieber ein paar Rolex-Sport-Modelle zur Seite legen, regelmäßig ETF-Fonds auf z.B. den DAX oder solide Aktienwerte kaufen, in eine eigengenutzte Immobilie investieren oder regelmäßig ein paar Krügerrands ins Bankschließfach oder den Safe tun.

    Bin ich in Gänze bei Dir !

    Die überhöhte Lebenserwartung nenn ich immer "Puffer". Wenn Du dann die angegebene Rendite der LV auf die tatsächliche, statistische Lebenserwartung runterbrichst, bist Du in etwa bei Erträgen wie bei kurzfristigen Festgeldanlagen
    Grüße

    Bernd

    I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"

  3. #3
    Milgauss
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    Hallo TS und Diskussionstelnehmer,

    es ist manch richtiges, einiges Teilrichtiges und noch mehr pers. Meinungen und sogar Falsches gechrieben worden.

    An der subjektiven Einschätzung möcht ich mich nicht beteiligen. Der steueliche Aspekt ist sicher betrachtenswert, aber nicht allein ausschlaggebend. Die vererbbarkeit der Basisrente ist gem. den Bedingungen der gRV. vereinbar. Wer an nicht erbberechtigte Personen vererben möchte, für den gibt es Lösungen. Der Beitrag hierfür ist ist eben in die Erwägungen einzubeziehen, also in das Gesamtpaket.

    Die entscheidende Frage, die bisher keiner gestellt hat, nicht das Fachpublikum, noch die selbsternannten Fachleute, ist doch welche Möglichkeiten hat der TS, unter denen er wählen kann. Hierfür ist als erstes die Frage zu stellen: ist er GmbH Gesellschafter oder ein Einzelunternehmer. Viele gutgemeinte Vorschläge, kommen nur in Frage wenn er Gesellschafter einer GmbH ist. Nur dann ist über Versorgungszusage mit oder ohne Rückdeckungsversicherung, über Pansionskasse, Direktvericherung und Unterstützungskasse nach zu denken! Dies ind nämlich alle samt betriebliche Alters Versorgungen (BAV), diese bedingen, dass er in einem Unternehmen angestellt ist, also wohl Gesellschafter einer GmbH. Hier sind die Möglichkeiten vielfältig als auch durchaus attraktiv!

    Viel reduzierter sind die Möglichkeiten eines Einzelunternehmers. Was soll er denn tun? In die gRV einzahlen, wohl nicht? Rolexuhren, Immobilien, Oldtimer, Kunst, Teppiche, usw..? Vielleicht als Ergänzung auch. Vor allem bei einem Kleinunternehmer ohne großen finanziellen Background ist doch die Frage des Insolvenzschutz eine ganz existenzielle! Viel mehr noch, als die steuerliche Betrachtung! Und hier bleibt ihm nur die Basisrente (Rürup) und die gRV, da die anderen insolvengeschützten Versorungssystheme ihm nicht offen stehen. Wenn sein Unternehmen als Einzelunternehmer mit z.B 55 Jahren insolvent geht, dann werden alle seine privaten Vorsorgen liquidiert, bis auf seine Rolx Uhren, die er noch rechtzeitig versteckt hat. Ab hier muss er sich aber immer schön unauffällig verhalten, ich meine vom Lebensstil.

    Also, erst klären, welche Möglichkeiten offen stehen, dann den Insolvenzschutz und dann die steuerlichen Aspekte einbeziehen. Natürlich spielt auch die persönliche Risikobereitschaft eine Rolle. Ein guter Mix aus zunächst überwiegender insolvezgeschützter Anlage und mit wachsendem Vermögen dann vermehrt in private Anlagen in Versicherungen, Sachwerten, Wertpapieren und Liquidität, könnte ein guter Plan sein.

    Noch wichtiger als die Wahl der Altersversorgung, scheint der Aufbau einer Berufsunfähigkeitsabsicherung. Hier gehen mit mit Verlassen der gRV, sogar die bereits erworbenen Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente unwiderruflich gänzlich verloren! Erst also prüfen ob und zu welchen Bedingungen hier ein privater Schutz zu bekommen ist Gesundheitsprüfung), dann die AV schneidern und der gRV den Rücken kehren.

    Jetzt habe ich ein bisschen von meinem Beruf geplaudert,

    viele Grüße
    Uwe

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