...wird er ja nicht, wovon auch, aber Forderungen an den Schuldner sind beim Insolvenzverwalter anzumelden
Im übrigen: Hier dürfte ein astreiner Betrug vorliegen, so daß diese Forderung wohl leider nicht von einer eventuellen RSB (Restschuldbefreiung) umfasst sein dürfte.
Auch ist die Forderung erst nach Eröffnung des Verfahrens entstanden, so daß sie auch aus diesem Gesichtspunkt her bestehen bleibt und nicht von der RSB erfasst wird.
Ich wundere mich immer mehr über unsere "Kundschaft", nur leider hat er hier die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Das wird in jedem Falle bestimmt noch ein lustiges VErfahren....
Ergebnis 1 bis 16 von 16
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22.02.2005, 09:55 #8Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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