Grundsätzlich ist hier die Frage zu klären, ob das Darlehen zweckgebunden ausgegeben wurde oder ob nur eine grundbücherliche Sicherung vermerkt wurde (einverleibungsfähige Urkunde geht auch).

Wenn zweckgebunden dann bedeutet der Hausverkauf den Wegfall des Zweckes und somit muss eine Zwangskonvertierung in nahezu 100% der Fälle stattfinden.

Ist das Darlehen nicht zweckgebunden, könnte sich die Bank auch mit einem Sparbuch als vorrübergehende Sicherheit zufrieden geben und könnte das Fremdwährungsdarlehen einfach weiterrechnen.

Die Praxis zeigt aber, dass viele Banken diese Problemkredite von der Backe haben wollen und bei manch möglichen Tricksereien nicht mehr mitspielen.

Leider reagieren hier die Behörden, in diesem Fall die FMA, mal wieder wie die Axt im Wald und lassen ein, teilweise sinnvolles Finanzierungsvehikel, einfach so sterben.

Mein Tipp: Ich würde mit meiner Bank über die zukünftigen Finanzierungswünsche sprechen und mir deren Vorschläge genau anhören. Vielleicht ist es auch sinnvoller für dich in der Zukunft auf ein Euro Darlehen zu setzen.

2ter Tipp: Des Weiteren, falls einen Zwangskonvertierung notwendig wird, würde ich mit meiner Bank über eine verzögerten Swap sprechen. Der Franken steht zu Zeit nicht optimal und es ist davon auszugehen, dass in naher Zukunft ein besserer Tauschkurs zustande kommen könnte.

Gruß

Christoph

Ps.: Wenns noch Fragen gibt: Einfach ne PN schreiben