Oben war ja von insgesamt 200 km die Rede.
Aber zur Sache:
Grundsätzlich erstmal alle Ansprüche stellen, der VR wird das dann prüfen und nach Bedingungs- und Rechtssprechungslage regulieren.
Grundsätzlich gibt es die Verpflichtung zur Schadensminimierung und d.h. zumindest erstmal theoretisch, hier der nächstgelegene Tierarzt.
Aber manchmal rutscht sowas auch schon mal durch.
Ansosnten wie oben schon geschrieben (tut mir leid) Bagatelle. Aber alles gute zur Genesung.
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19.11.2010, 09:37 #1
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Gruß aus Hamburg
Jens
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