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  1. #1
    GMT-Master
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    Zitat Zitat von X-E-L-O-R Beitrag anzeigen
    Liebe Hundehalter,


    Ich möchte hier nicht den Eindruck erwecken, irgend etwas rausschlagen zu wollen. Allerdings will ich schon wissen, was mir in einem solchen Fall zusteht.

    Aus meiner Sicht eine standesgemäße Entschuldigung des "gegnerischen" Hundehalters und die Kostenübernahme durch diesen....wenn er denn anständig ist.

    Der Rest macht nur die Anwälte reich und treibt die Versicherungspolicen für die Biester in die Höhe. Wobei ich nichts gegen reiche Anwälte habe....aber den Vorfall würde ich aus versicherungstechnischen Gründen als selbst zu regulierende Bagatelle bewerten.

    Mein Schäferhund ist auch versichert, aber eher für den Fall dass er mal einen Tanklaster in den Straßengraben treibt oder einen Jumbo am Starten hindert...

    Ansonsten würde ich die Kosten einfach mal bei der Versicherung einreichen, nichts erwarten und wenn etwas kommt, mich darüber freuen.
    Gruß, Uwe

  2. #2
    PREMIUM MEMBER Avatar von X-E-L-O-R
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    Mit dem "Gegner" bin ich im Reinen.

    Er hat sich in aller Form entschuldigt und ist darüber hinaus ein Duzfreund aus dem Tennisclub.
    Und Anwalt...

    Aber für solche Fälle hat er die Versicherung, wie er sagt (und ich im übrigen auch habe).
    Gruß Frank

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