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  1. #1
    Daytona
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    Frage an Notar

    Ich bin ein wenig am verzweifeln und brauche mal eine Aussage von einem Notar der sich 100%ig sicher ist.
    Habe nun von diversen Notaren unterschiedliche Meinungen gehört, der eine sagt es geht, der andere es geht nicht.

    Kann man eine UG (haftungsbeschränkt) mit fünf Gesellschaftern und zwei Geschäftsführern gründen?

    Vielen Dank!
    Gruß
    Tobias
    --------------------------------------------------------------------------

  2. #2
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Ja, ist möglich.
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  3. #3
    Daytona
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    Themenstarter
    Danke Nico
    Gruß
    Tobias
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  4. #4
    Daytona Avatar von Agent0815
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    Klaro geht das.
    § 5a GmbHG regelt die Besonderheiten der Unternehmergesellschaft. Da steht nix drin von der Anzahl der Gesellschafter bzw. Geschäftsführer. Ansonsten ist die UG ne ganz normale GmbH.
    Grüße

    Bernd

    I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"

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