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30.05.2024, 16:13 #1
Angaben in einem "Nachlassverfahren"
Hallo in die Runde,
Euer Schwarmwissen ist heute gefragt:
Meine Frau hat vom hiesigen Amtsgericht eine Aufforderung erhalten, sich diesem gegenüber zu erklären, ob sie das Erbe (betrifft ihren verstorbenen Vater) antritt oder aber ausschlägt. Ein Testament existiert nicht, sie ist gesetzliche Alleinerbin.
Ist eine solche "Abfrage" seitens des Amtsgerichts üblich? Muss man darauf antworten? Was passiert, wenn man darauf nicht reagiert? Es wird in dem Anschreiben vom Amtsgericht von einem "Nachlassverfahren" geschrieben, was uns nicht bekannt ist. Wie sollte man sich in einem solchen Fall am besten verhalten?
Ganz lieben Dank für Eure Beiträge!Mit exzellenten Grüßen
Frank
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30.05.2024, 16:40 #2
Gruß, Max
Bollinger!
Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.
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30.05.2024, 16:42 #3
Besten Dank, Max!
Mit exzellenten Grüßen
Frank
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30.05.2024, 16:56 #4
- Registriert seit
- 25.12.2014
- Beiträge
- 611
Das Amtsgericht ist dazu verpflichtet, die Erben zu ermitteln. Wenn deine Frau das Erbe nicht innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt des Schreibens ausschlägt, wird sie automatisch als Erbin angesehen, das bedeutet, dass sie u.a. für eventuelle Schulden aufkommen muss.
Beste Grüße
Florian
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30.05.2024, 17:03 #5
Tja, Florian, ich befürchte, dass bei "Nichtzurückmeldung" in absehbarer Zeit eine Kostennote bei uns "einflattern" wird...
Mit exzellenten Grüßen
Frank
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30.05.2024, 17:32 #6
Hallo Frank,
spielt das Ganze in Deutschland?
Dann ist mangels Testament deine Frau „automatisch“ Erbin geworden. Sie kann lediglich innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis vom Erbfall ausschlagen.
Üblicherweise passiert von Seiten das Nachlassgerichts aber nichts, außer in Bayern. Da ermittelt das Gericht tatsächlich die Erben.
Lass uns einfach mal telefonieren. Schickst du mir deine Nummer per PN.Gruß, Markus
„Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)
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30.05.2024, 17:38 #7
Absolut klasse, Markus!!!
Ich schicke Dir meine Handy-Nummer! Wird aber erst morgen mit dem Telefonat! Nochmals ganz lieben Dank für Deine Bereitschaft!Mit exzellenten Grüßen
Frank
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31.05.2024, 11:06 #8
- Registriert seit
- 14.03.2016
- Beiträge
- 17
Ja, solche Anfragen vom Amtsgericht sind völlig normal. Deine Frau muss darauf antworten, sonst kann das Gericht annehmen, dass sie das Erbe annimmt. Wenn man nicht reagiert, läuft man auch Gefahr, eventuell Schulden des Verstorbenen zu übernehmen.
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31.05.2024, 11:39 #9
Ich muss hier wegen des vorangegangenen Beitrags noch einmal schreiben, obwohl Frank und ich schon telefoniert haben.
Ein Erbe wird nicht angenommen. Stirbt der Erblasser, wird der Erbe (egal ob testamentarisch oder gesetzlich) Erbe. Das Gericht muss da also nichts "annehmen". Folge der Erbenstellung ist ebenso automatisch, dass der Erbe grundsätzlich für Verbindlichkeiten des Erblassers haftet. Man haftet insofern nicht "eventuell", sondern ganz sicher.
Allerdings kann man die Erbschaft ausschlagen oder später die Haftung auf den Nachlass begrenzen. Diese Haftungsbegrenzung ist aber anders als die Ausschlagung nicht ganz so einfach. In einem solchen Fall sollte man sich an einen Fachmann wenden.
Geht man von einem positiven Nachlass aus und bekommt nach Ablauf der Ausschlagungsfrist Kenntnis von einer tatsächlich vorliegenden Überschuldung, kann man die verpasste Ausschlagung anfechten. Klingt schräg, ist aber ein gangbares Mittel.
Und nein, man muss nicht auf die Anfrage des Gerichtes antworten, wenn dort nur allgemeine Angaben erbeten werden. Auch hier sollte man die Verfügung einem Famchmann zeigen, da es sich auch um die Forderung zu einer Inventarerrichtung handeln könnte. Das ist ebenfalls recht kompliziert und soll an dieser Stelle nicht behandelt werden.Gruß, Markus
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31.05.2024, 13:27 #10
Danke für die Erläuterungen Markus
Ohne Signatur
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31.05.2024, 13:29 #11
Again something learned! Danke für die Erläuterung, Markus!
Martin
"Whatever you do, don't congratulate yourself too much."
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01.06.2024, 11:42 #12
Markus, vielen, vielen Dank für Deine Beiträge!
Wir werden wohl die Angelegenheit unserem Rechtsbeistand übergeben, denn mir schwant irgendwie nichts Gutes...Mit exzellenten Grüßen
Frank
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01.06.2024, 11:51 #13
Ist der auch Erbrechtler? Ansonsten würde ich einen Fachanwalt aufsuchen. Das ist schon eine sehr spezielle Thematik.
Gruß, Markus
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01.06.2024, 12:00 #14
Das muss ich prüfen. Wenn er es nicht sein sollte, dann finden wir ganz bestimmt einen Spezialisten...
Mit exzellenten Grüßen
Frank
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01.06.2024, 12:39 #15
Viel Erfolg.
Gruß, Markus
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01.06.2024, 12:45 #16
Danke Dir, Markus! Ich werde Dich auf dem Laufenden halten...
Mit exzellenten Grüßen
Frank
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