damit dürfte sich die Schuldfrage zu deinen Lasten schon geklärt haben...... die Rechtsprechung sagt ganz klar, dass man sich beim Ausfahren aus Grundstücken ggf. einweisen lassen muss...... auch wenn du noch so vorsichtig raus fähsrt - stehst du in öffentlicher Verkehrsfläche und wirst von links gerammt, hast du Schuld.
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Baum-Darstellung
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11.11.2010, 12:21 #11ehemaliges mitgliedGast
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